München (epd). Mit Blick auf den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule will Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf mehr Planungssicherheit für Kommunen schaffen. In einer Mitteilung am Freitag sagte sie, man ermögliche den Bewilligungsbehörden, sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszugeben. Dies bedeutet, dass Kommunen mit dem Bau neuer Einrichtungen beginnen können, auch wenn die genauen Förderbeträge noch nicht fest zugesagt sind.

Diese Regelung hat der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, bereits Anfang August im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) gefordert. Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich mit einem Hilferuf und der Forderung nach praxisnahen Lösungen an den Freistaat gewandt.

Für den Ausbau der Ganztagsangebote stellt der Bund laut Mitteilung für Bayern rund 428 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel können erst in Anspruch genommen werden, wenn eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern abgeschlossen ist. Ein Termin zum Abschluss der Vereinbarung ist vom Bund noch nicht festgesetzt. Scharf kritisierte, dass weiterhin klar Regelungen fehlten und die Finanzplanung der Kommunen damit blockiert werde.

Die regulären Förderungen von Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Rahmen der bayerischen Förderprogramme seien laut Scharf ohne weiteres möglich. Zusätzlich werde auch die Fertigstellungsfrist im Bayerischen Hortprogramm um ein Jahr verlängert, um für weitere Entlastungen vor Ort zu sorgen. Die Kommunen haben nun bis 30. Juni 2024 Zeit, um ihre geförderten Bauprojekte fertigzustellen.