Miesbach (epd). Das Amtsgericht Miesbach hat den evangelischen Pfarrer der Gemeinde Tegernsee vom Vorwurf des Besitzes jugendpornografischer Bilder freigesprochen. Zwar befinde sich unter den 2024 zahlreichen sichergestellten Dateien ein jugendpornografisches Foto, erklärte der Vorsitzende Richter am Dienstag im zweiten Teil der Hauptverhandlung. Ein Vorsatz, der für die Strafbarkeit zwingend sei, liege in diesem Fall jedoch nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft München II hatte seit 2023 in der Sache ermittelt, im März 2024 folgte die Hausdurchsuchung mit Sicherstellung verschiedener Datenträger und im August 2025 der Antrag auf Strafbefehl beim Amtsgericht Miesbach. Die erste Hauptverhandlung am 21. Oktober 2025 wurde ausgesetzt, weil der damals Vorsitzende Richter Nachermittlungen angeordnet hatte.

Der Pfarrer ist seit 1. September 2025 von der bayerischen Landeskirche vom Dienst suspendiert. Die Suspendierung einer kirchlichen Amtsperson erfolgt automatisch, sobald die Staatsanwaltschaft der Landeskirche eine "Mitteilung in Strafsachen" übermittelt. Nach dem Urteil zeigte sich die Landeskirche erleichtert. Vor diesem Hintergrund werde nun die vorläufige Suspendierung des Pfarrers "entsprechend der Vorschriften des kirchlichen Disziplinarrechts überprüft", teilte die Pressesprecherin der Landeskirche nach dem Urteilsspruch schriftlich mit. Als Vertretung behalte Pfarrer Matthias Hartmann bis auf Weiteres die Geschäftsführung der Kirchengemeinde Tegernseer Tal inne.