Castell, Markt Einersheim (epd). Seit etwas mehr als einem halben Jahr planen die beiden fränkischen Dekanate Castell und Markt Einersheim eine Fusion zu einem neuen "Steigerwald-Dekanat" - nun könnte bald eine Entscheidung dazu fallen. Nach Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) liegen seit ein paar Tagen die nötigen Unterlagen für so eine Fusion im Münchner Landeskirchenamt zur Prüfung. Und Ende Oktober soll das Thema auch auf der Tagesordnung für die Vollsitzung des Landeskirchenrats stehen, dem für Organisationsfragen zuständigen Leitungsgremium der bayerischen Landeskirche.

In den vergangenen Wochen sollten sich die Kirchengemeinden der beiden Dekanate zur geplanten Fusion äußern. Während die Kirchengemeinden im Dekanat Markt Einersheim sich mit einer Ausnahme allesamt für ein Zusammengehen ausgesprochen haben sollen, gibt es in Casteller Gemeinden durchaus Vorbehalte gegen die "kleine Lösung" und den räumlichen Zuschnitt des geplanten "Steigerwald-Dekanats". Das hätte insgesamt nur knapp 20.000 Gemeindeglieder - in der Kirchenleitung allerdings wird immer wieder eine Untergrenze von 30.000 bis 40.000 Gemeindegliedern bei Fusionen von kleinen Dekanaten genannt.

Die am Prozess Beteiligten jedenfalls geben sich aktuell schweigsam: Während die Casteller Dekans-Stelle seit dem Weggang von Günther Klöss-Schuster vakant und derzeit auch nicht ausgeschrieben ist, verweist der Markt Einersheimer Dekan Ivo Huber auf das "laufende Verfahren" in München und will nichts sagen. Auch die Ansbach-Würzburger Regionalbischöfin Gisela Bornowski will sich aktuell nicht äußern. Bislang war sie keine Befürworterin der "kleinen" Lösung, sondern hatte sich ergebnisoffene Fusionsgespräche auch mit den drei benachbarten Dekanaten Uffenheim, Bad Windsheim und Kitzingen gewünscht.

Nach epd-Informationen wird im Landeskirchenamt derzeit überprüft, ob die eingereichten Unterlagen vollständig sind. In der nächsten Vollsitzung des Landeskirchenrats könnte dann über den Fusions-Antrag diskutiert und abgestimmt werden - dem Landeskirchenrat steht dabei nach dem geltenden Kirchenrecht ein weiter Entscheidungsspielraum zu. Er kann die beantragte Vereinigung ablehnen, genehmigen oder auch nur unter Bedingungen genehmigen. Inhaltlich wird es dabei vor allem um die Frage gehen, ob auf dem Weg zu größeren Dekanaten auch "kleinere Zwischenschritte" zugelassen werden.

Die Landeskirche plant ihre Strukturen angesichts sinkender Mitgliederzahlen und Finanzmittel deutlich zu verschlanken. Die Zahl der Kirchenkreise soll bis zum Jahr 2030 nach Vorstellung des Landeskirchenrats von derzeit sechs auf künftig vier reduziert werden. Ähnliches gilt für die Zahl der Dekanate. Sie soll von aktuell 63 auf mindestens 44 gesenkt werden.

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