Leipzig, Würzburg (epd). Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Donnerstag (10. Oktober) darüber verhandelt, ob der Freistaat Bayern einen rechtsextremen Jurastudenten zu Recht nicht zum Referendariat zugelassen hat. Matthias B. hatte nach seinem Jurastudium in Würzburg im April 2020 im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg sein Referendariat beginnen wollen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Referendariat ist nötig, um Anwalt, Staatsanwalt oder Richter werden zu können. Der Präsident des Oberlandesgerichts lehnte den Antrag ab, weil der damalige Student charakterlich ungeeignet sei. (AZ: 2 C 15.23)
Durch seine aktive Mitgliedschaft in der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" sowie wegen vorangegangener Betätigungen für die NPD und die inzwischen verbotene Vereinigung "Freies Netz Süd" habe er sich anhaltend verfassungsfeindlich betätigt, hieß es zur Begründung. Danach versuchte es B. in Thüringen und Sachsen und wurde schließlich 2022 in Sachsen zum Referendariat zugelassen. Dies hatte zuletzt der Verfassungsgerichtshof von Sachsen entschieden. Dabei wollte B. einen Teil des Referendariats bei dem Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann absolvieren, der Chef der rechtsextremen "Freien Sachsen" ist. Dies lehnte zuletzt das Oberverwaltungsgericht Bautzen ab.
Inzwischen ist B. als Anwalt tätig. Mit seiner Klage gegen den Freistaat Bayern hatte B. bislang in zwei Instanzen keinen Erfolg. Nun wird der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Markus Kenntner über die Revision von B. verhandeln.