München (epd). Der Ministerrat hat am Dienstag den Entwurf für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen. Der Gesetzentwurf erhöhe die finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung durch den Freistaat um 25 Prozent, sagte Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) nach der Sitzung des Ministerrates am Dienstag in München. Dafür sollen die Mittel genutzt werden, die durch die Streichung des bayerischen Familiengeldes und die Nicht-Einführung des Kinderstartgeldes frei würden. Für die Kommunen entstünden keine zusätzlichen finanziellen Belastungen.
Das freigewordene Geld "zu 100 Prozent umzuschichten in die Kinderbetreuung" sei eine "Richtungsentscheidung", sagte Scharf. "Die frühkindliche Bildung ist und bleibt das Herzstück der bayerischen Familienpolitik." Eine flächendeckende und verlässliche Kindertagesbetreuung sei ein wichtiger Standortfaktor, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig für die Gewinnung von Fachkräften, sagte die Familienministerin.
Teamkräfte sollen gestärkt, Abläufe entbürokratisiert werden
Die Summe der frei werdenden Mittel belaufe sich auf rund 800 Millionen Euro im Jahr. Bereits für das Jahr 2026 sei der Qualitätsbonus, ein allein vom Freistaat finanzierter Zuschuss für die Betreuungseinrichtungen, von knapp 80 Euro auf rund 268 Euro pro Kind erhöht worden, hieß es weiter. Bis 2029 werde der Qualitätsbonus im Vergleich zum Jahr 2025 mehr als verzehnfacht.
Außerdem sollen die Teamkräfte, etwa in der Verwaltung oder Hauswirtschaft, als "helfende Hände" der Pädagoginnen und Pädagogen mit einer dauerhaften staatlichen Finanzierung als feste Säule in den bayerischen Kitas gestärkt werden, sagte Scharf weiter. Dies schaffe Planungssicherheit für die Träger. Die Teamkräfte sollen die pädagogischen Kräfte entlasten, die so mehr Zeit für die Kinder haben. Die Antragstellung für die Fördermittel erfolge vollständig digital. Dies solle die Abläufe entbürokratisieren.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am 11. November 2025 nach der Haushaltsklausur des Kabinetts bekannt gegeben, dass man das ab 1. Januar 2026 geplante Kinderstartgeld von 3.000 Euro je neugeborenem Kind nun doch nicht einführen werde. Das dafür eingeplante Geld solle stattdessen in die Betriebskostenfinanzierung der Kitas im Land fließen. Die Streichung des geplanten Kinderstartgelds hatte unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.