München, Berlin (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Klimaaktivisten aus Bayern haben Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) eingereicht. Die Beschwerde richte sich gegen eine Vorschrift, die es dem bayerischen Inlandsgeheimdienst ermöglicht, persönliche Daten unter geringen Voraussetzungen an private Stellen wie Arbeitgeber oder Vermieter weiterzugeben, teilte die GFF am Freitag in Berlin mit. Dadurch könnten die Betroffenen etwa ihren Job verlieren oder aus Vereinen ausgeschlossen werden, sagte David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. Die Betroffenen würden nichts von der Intervention erfahren und könnten sich deshalb auch nicht dagegen wehren. Die GFF betrachte dies als einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, hieß es weiter.

Die fünf beschwerdeführenden Klimaaktivisten sind den Angaben zufolge in Gruppen und Protestbewegungen aktiv, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als linksextremistisch oder als Verdachtsfall angesehen werden, darunter "Ende Gelände" und das "Offene Antikapitalistische Klimatreffen München".

Laut der Neufassung des Gesetzes darf das Landesamt für Verfassungsschutz personenbezogene Daten an nicht-öffentliche Stellen übermitteln, "wenn dies erforderlich ist zur Verhütung oder Beseitigung sonstiger erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl". Die Weitergabe ist auch "zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Empfängers" erlaubt, sofern der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung habe. Das Staatsministerium muss der Datenweitergabe zustimmen.

Ziel der Verfassungsbeschwerde sei, dass das Bundesverfassungsgericht klare Maßstäbe und strenge Grenzen für die Informationsweitergabe durch Geheimdienste an private Stellen festlege, erklärte die GFF. Ein so gravierender Grundrechtseingriff dürfe nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig sein, etwa zur Abwehr einer konkreten Gefahr. Außerdem müssten Betroffene grundsätzlich über die Datenweitergabe informiert werden, um sich dagegen wehren zu können.

Die GFF hatte bereits 2017 Verfassungsbeschwerde gegen das BayVSG eingelegt. 2022 gab das Bundesverfassungsgericht der Klage in weiten Teilen statt. Der bayerische Gesetzgeber habe in einer anschließenden Reform des Gesetzes in vielen Punkten den Schutz der Privatsphäre verbessert, so die GFF. Die ohnehin vagen Voraussetzungen für die Informationsweitergabe an private Stellen seien jedoch noch einmal abgesenkt worden. Deshalb habe die GFF nun erneut Verfassungsbeschwerde erhoben.

Die GFF wurde nach eigenen Angaben 2015 mit Sitz in Berlin gegründet. Der gemeinnützige Verein hat über 4.000 Fördermitglieder und will die Grund- und Menschenrechte mit rechtlichen Mitteln verteidigen. Dafür nutzt er strategische Gerichtsverfahren und juristische Interventionen.

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