München (epd). Die Grüne Fraktion im bayerischen Landtag hat gemeinsam mit Vertretern von Bürgerenergiegesellschaften und der Branche der erneuerbaren Energien ein Gesetz entworfen. Es sieht vor, dass Menschen und Gemeinden in Bayern an den Einnahmen durch Windräder und große Freiflächen-Photovoltaikanlagen beteiligt werden sollen. Das Gesetz sei darauf ausgerichtet, "den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit unnötigen, bürokratischen Vorgaben auszubremsen", sagte Martin Stümpfig, Sprecher für Energie und Klimaschutz, bei einer Online-Vorstellung am Mittwoch.

Von Anfang an sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen am Prozess beteiligt sein. "Wir wollen, dass die Stromversorgung erneuerbar und dezentral stattfindet, da wo wir leben", sagte Katharina Habersbrunner vom Bündnis Bürgerenergie. Projekte scheiterten immer dann an Protesten, wenn die Bevölkerung nicht einbezogen werde. "Kommunale Akteure haben das Wissen vor Ort und auch das Interesse, dass es in ihrer Kommune langfristig gut weitergeht." So könne man alle Aspekte abwägen und zu einer guten Entscheidung kommen - entweder für oder gegen ein konkretes Projekt.

Das Gesetz soll laut Stümpfig bei neuen Windrädern oder bei einer neuen Freiflächen-Photovoltaikanlage größer als ein Megawatt greifen. Vorhabenträger und Kommune sollen eine Beteiligungsvereinbarung abschließen, in der sie selbst die Form der Beteiligung auswählen und festlegen können. Eine Ersatzbeteiligung, falls sich der Vorhabenträger nicht mit der Kommune einigt, soll in Höhe von 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die Kommune fließen. Auch eine Transparenzplattform sei vorgesehen. Um flexibel zu bleiben, sei unter anderem kein fester Radius um Windkraftanlagen festgelegt, um Abstände entsprechend der regionalen Gegebenheiten zu regeln.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) habe Mitte Juli ebenfalls ein Bürgerenergiegesetz der Staatsregierung angekündigt. Zur Umsetzung gebe es allerdings noch keine Details. "Wir haben monatelang unseren Beteiligungsentwurf erarbeitet und es geht ganz stark um die Kommune", sagte Stümpfig. Nach der Sommerpause im Landtag soll der Gesetzesentwurf in einer ersten Lesung vorgelegt werden. "Dann geht es in die Diskussion und dann werden wir auch sehen, was die Staatsregierung plant. Wir gehen davon aus, dass sie unseren Entwurf weitestgehend übernehmen wird", so Stümpfig.