München (epd). Die obersten Richter des Freistaats Bayern haben in einer wegweisenden Entscheidung die Rechte der Landtagsopposition gestärkt. Laut Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs dürfen die Regierungsparteien einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss wichtige Informationen nicht vorenthalten, teilten SPD- und Landtags-Grüne am Freitag mit. Konkret betrifft der Richterspruch die Debatte um das Zukunftsmuseum Nürnberg, dessen Standortwahl in der vergangenen Legislaturperiode Thema eines Untersuchungsausschusses war.

Eines der Kernthemen im 2022 eingesetzten Untersuchungsausschuss zum Zukunftsmuseum in Nürnberg war die Frage, ob das Projekt nicht deutlich kostengünstiger gewesen wäre, wenn Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nicht eingegriffen hätte, wie die Landtagsopposition mitteilte. Der Bayerische Oberste Rechnungshof sei damals zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vertrag mit der Firma eines CSU-Parteispenders "vermieterfreundlich" ausgefallen sei - also zu teuer. Die Oppositionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten beantragt, Einblick in die entsprechenden Unterlagen nehmen zu dürfen.

Richter: Unterlagen liegen nicht im Kernbereichsschutz der Exekutive

Die wesentlichen Unterlagen wurden dem Untersuchungsausschuss jedoch verweigert, mit der Begründung, es handele sich um Fragen, die in der Eigenverantwortung der Staatsregierung liegen würden. Diese Sicht hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof jetzt zurückgewiesen. Die obersten Richter urteilten, dass diese Informationen sehr wohl dem berechtigten Auskunftsbedürfnis dienen und daher zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Unterlagen zum parlamentarischen Auskunftsverlangen unterliegen laut Richter "nicht dem Kernbereichsschutz exekutiver Verantwortung", heißt es in der Urteilsbegründung vom 23. März dieses Jahres.