München (epd). Der Penzberger Imam Benjamin Idriz will diese Woche einen Vorstoß für eine interreligiöse Erklärung zum Ende des Kriegs in Israel und Gaza wagen: "Eine vereinte Stimme aller Religionen gegen jede Form von Hass ist in der gegenwärtigen Zeit von entscheidender Bedeutung", sagte Imam Idriz am Sonntag laut Redemanuskript in seiner Kanzelrede in der evangelischen Erlöserkirche in München-Schwabing. Dazu wolle er einen Brief an führende Religionsvertreter mit dem Ziel einer "gemeinsamen Erklärung" schreiben.

Das Schreiben soll an den Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx, den evangelischen Landesbischof Christian Kopp, den Vorsitzenden der Europäischen Rabbinerkonferenz, Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, sowie die Präsidentin der Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, gehen. Er wolle ein eindeutiges Plädoyer für Frieden im Nahen Osten erarbeiten. "Ich bin mir bewusst, dass wir damit nicht alle Probleme lösen", aber die Mehrheit der Menschen in Deutschland wolle eine solche Wortmeldung.

Das eindeutige Plädoyer soll laut Idriz die Forderung nach einer Freilassung aller Geiseln, dem Stopp des Krieges und nach einer sofortigen Bereitstellung humanitärer Hilfe umfassen. Die Unterzeichner sollen sich zudem "für eine gerechte und nachhaltige Lösung des Konflikts im Heiligen Land", eine "Zwei-Staaten-Lösung" und zur gemeinsamen Bekämpfung von Antisemitismus und Islamfeindlichkeit stark machen, erläuterte Idriz, der seine Kanzelrede zum Thema "Wie wollen wir zusammenleben? Eine muslimische Perspektive" hielt.

Idriz sagte, Muslime setzten sich "für ein friedliches und respektvolles Miteinander ein". Es sei zu verurteilen, dass manche jüdische Mitmenschen sich "nicht mehr sicher fühlen und ihre Kippa oder ihrem Davidstern nicht ohne Angst tragen können". Gleichzeitig appellierte er, Muslime nicht unter einen Generalverdacht zu stellen für "Wahnsinnstaten anderer, egal wo auf der Welt": Es müsse selbstverständlich klar sein, "dass Extremisten, die den Islam missbrauchen, keineswegs für den Islam oder die Muslime stehen, erläuterte der Imam.

Die Kanzelreden in der Erlöserkirche gibt es seit 1997 zweimal pro Jahr. Bekannte Persönlichkeiten sprechen über Themen, für die sie einstehen und Verantwortung übernehmen. Die Kanzelrede sei eine Sprachform, die zwischen Predigt und Vortrag angesiedelt sei und nicht im Gottesdienst, aber im Kirchenraum stattfinde, teilte die Evangelische Akademie Tutzing als Veranstalter der Kanzelreden mit. Bisherige Rednerinnen und Redner waren etwa Alt-Bundespräsident Joachim Gauck oder auch IKG-Präsidentin Knobloch.

In Sachsen-Anhalt sind verstärkte Fußstreifen und Polizeipräsenz an Haupteingängen der Märkte geplant, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte. Aus Bayern und Schleswig-Holstein hieß es, dass es im Rahmen der zwischen Veranstaltern und Polizei abgestimmten Sicherheitskonzepte selektive Personen- und Taschenkontrollen geben könne. "Messer haben nichts in unseren Innenstädten und schon gar nichts auf Weihnachtsmärkten zu suchen", sagte Poseck.

Am Donnerstag ist die kürzlich von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausweitung von Messerverboten in Kraft getreten. Das Mitführen von Messern ist seitdem für öffentliche Veranstaltungen, Feste und Märkte verboten. Weihnachtsmärkte sind nach Auffassung der Landesinnenministerien davon erfasst. Damit gilt nach deren Aussage das Verbot automatisch für die in der Adventszeit beliebten Märkte. Einer Verordnung durch die zuständigen Behörden bedürfe es nicht mehr, erklärte das Innenministerium in Niedersachsen.

Die Innenministerien weisen zudem darauf hin, dass die Sicherheit der Märkte grundsätzlich Aufgabe der Veranstalter sei, die Polizei die Verantwortlichen aber diesbezüglich berate und flankierend zum Einsatz komme. Dies erfolge "lageangepasst" und "einzelfallbezogen", hieß es aus den Bundesländern. Möglich ist demnach auch, dass es verstärkt zu Einlasskontrollen durch die Marktveranstalter kommt.

Ausnahmen vom Messerverbot gibt es in der bundesgesetzlichen Regelung beispielsweise für den Lieferverkehr, die Gastronomie oder für Stände, an denen Messer verkauft werden. Weil auch das mitunter eine Gefahr ist, können die bayerischen Kommunen auf Grundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes entsprechende lokal gültige Verordnungen erlassen, teilte das bayerische Innenministerium mit.

Die kommunalen Behörden könnten selbst entscheiden, "ob und in welchem Ausmaß" sie von der Möglichkeit Gebrauch machen. In den lokal gültigen Verordnungen könnten sie die Mitnahme gefährlicher Gegenstände "zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter" weiter einschränken. Damit könne das Mitführen von Messern auch denjenigen untersagt werden, die eigentlich vom Verbot ausgenommen sind.

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