Am Donnerstag will der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschließen. Träger von Pflegeeinrichtungen befürchten, dass dadurch dauerhaft Zusatzaufgaben vom Einrichtungspersonal gestemmt werden müssen, wie die Regensburger Caritas Wohnen und Pflege gGmbH am Dienstag mitteilte. Die Vorgaben durch die ab Oktober geltenden Gesetzesänderungen erzeugten "mehr Bürokratie und belasten unsere Beschäftigten", sagte Geschäftsführerin Mechthild Hattemer laut Mitteilung.

Einrichtungen der Langzeitpflege müssen demzufolge weiterhin zeitintensive Maßnahmen zum Infektionsschutz umsetzen wie Einlasskontrollen, Zertifikatskontrollen und Dokumentation der Vorgänge. Auf mehr Bürokratie folge weniger Personal - und damit weniger Zeit für die Versorgung von Pflegebedürftigen, erläuterte sie.

Die Mitarbeitenden in der Pflege arbeiteten seit zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus.

Aus diesem Anlass fordert die Caritas eine Entlastung der Pflege durch eine "dauerhafte und sichere Refinanzierung von Corona-Schutzmaßnahmen", sagte der Regensburger Caritas-Direktor Michael Weißmann. Es brauche eine gesamtgesellschaftliche und politisch geförderte Solidarität. "Der notwendige Schutz vulnerabler Personen ist nicht allein Aufgabe der Langzeitpflege", sagte Weißmann.

Bis Juni 2022 konnten Pflegeeinrichtungen die Aufwendungen, die durch die Umsetzung der Corona-Maßnahmen entstanden sind, sowie coronabedingte Mindereinnahmen über den Pflegerettungsschirm geltend machen. Das sei durch das Auslaufen des Rettungsschirms nicht mehr möglich. Einrichtungsleitungen der mehr als 20 Häuser der Caritas Wohnen und Pflege gGmbH richten sich derzeit in einem offenen Brief an die jeweiligen Bundestagsabgeordneten, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.