München (epd). Das Kabinett hat am Dienstag den Entwurf eines ersten bayerischen Ladenschlussgesetzes abgesegnet. Die Balance zwischen den verschiedenen Interessen "und dem wichtigen Schutzgedanken des Ladenschlussrechts" bliebe in dem Entwurf gewahrt, teilte die bayerische Staatskanzlei am Dienstag mit. Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) erläuterte nach der Kabinettsitzung zusammen mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die Details. Der Entwurf geht nun in die Verbandsanhörung.

Das Gesetz, das das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956 ersetzen soll, hält an zahlreichen geltenden Grundsätzen fest. Erhalten bleiben die werktäglichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr und die Regeln zum Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen - ausgenommen davon sind sogenannte digitale Kleinstsupermärkte mit maximal 150 Quadratmetern Ladenfläche. Sie dürfen auch sonn- und feiertags mindestens acht Stunden geöffnet haben, dann aber ohne Personal. Die genauen Öffnungszeiten legen die Kommunen fest.

Die Städte und Gemeinden sollen künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten bekommen: Künftig sind bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte ohne Anlass möglich - außerdem soll jeder Händler bis zu vier weitere Abende bis 24 Uhr geöffnet haben - das klassische Beispiel dafür wäre die Buchhandlung, die nach einer Lesung noch Bücher verkaufen will. Weiter möglich sind bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage je Kommune, hier sollen bürokratische Hürden abgebaut und die Genehmigung einfacher werden.

Bayern hat bislang die restriktivsten Ladenöffnungszeiten in Deutschland. Alle anderen Bundesländer haben bereits eigene Ladenschlussgesetze, in etlichen Bundesländern sind Ladenöffnungszeiten an Werktagen bis 22 Uhr seit Jahren möglich, ebenso Sonntagsöffnungszeiten.