Augsburg (epd). Die deutschen katholischen Bistümer wollen sich bei Entschädigungszahlungen an Missbrauchsbetroffene vorerst keine Obergrenzen setzen. Wie aus einer Umfrage der "Augsburger Allgemeinen" (Samstagsausgabe) unter allen 27 Bistümern und Erzbistümern hervorgeht, würden nur in einzelnen Diözesen vor hohen Zahlungen individuelle Gutachten erstellt. Grundsätzlich gebe es jedoch in keinem Bistum eine festgelegte Grenze für Opfer-Entschädigungen.

Aus dem Bistum Augsburg hieß es: "Betraglich bestimmte Obergrenzen für Leistungen zur Anerkennung des Leids hat das Bistum Augsburg bislang nicht festgelegt." Es sei in jedem Einzelfall den Festlegungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) gefolgt. Sowie: "Aktuell bestehen seitens des Bistums Augsburg keine konkreten Überlegungen, Höchstgrenzen für Anerkennungsleistungen zu bestimmen." Das Bistum Eichstätt erklärte: "Aktuell gibt es im Bistum Eichstätt keine Obergrenze für Zahlungen."

Auf die Frage, ob man aufgrund der steigenden Höhe der Anerkennungsleistungen von Betroffenen (weitere) externe Gutachten - beispielsweise sogenannte Glaubhaftigkeitsgutachten - anfordere, wiesen fast alle 27 deutschen (Erz-)Bistümer einen Zusammenhang zurück. Das Erzbistum Köln erklärte: "Trotz der steigenden Höhe der Anerkennungsleistungen werden keine Gutachten von Betroffenen gefordert." Das Bistum Münster teilte mit, von "Betroffenen keine Gutachten o.ä." anzufordern. Ebenso das Bistum Dresden-Meißen: "Weitere Gutachten sind nicht vorgesehen."

Das Bistum Aachen, dessen Bischof Helmut Dieser Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz ist, erklärte: "Vonseiten des Bistums werden keine Gutachter beauftragt." Das Erzbistum Berlin und das Bistum Osnabrück beantworteten die Frage der "Augsburger Allgemeinen" knapp mit: "bisher nicht." Mehrere Bistümer betonten, der Schritt sei bisher nicht erforderlich gewesen. Das von den deutschen Bischöfen beschlossene Verfahren sieht ihn ausdrücklich vor.

Aus den Bistümern Limburg und Trier hieß es dagegen auf Anfrage der Zeitung wortgleich: "In Einzelfällen kann es sein, dass zur Plausibilisierung Gutachten erbeten werden." Aus dem Bistum Regensburg: "Wenn wir Zweifel an der Plausibilität haben oder diese verneinen, lassen wir das Ganze extern überprüfen." Das Bistum Augsburg antwortete: "Sollten nach Einschätzung der beauftragten unabhängigen Ansprechpersonen gegebenenfalls zukünftig zusätzlich auch externe Gutachten als erforderlich angesehen werden, wird das Bistum Augsburg dies jeweils im Einzelfall im Sinne der Interventionsordnung bewerten."

Dass die Fragen nach Obergrenze und Gutachten aktuell bereits Thema sind, zeigte die Antwort des Bistums Rottenburg-Stuttgart: "Diese Fragen sind von den Diözesen an die Bischöfliche Arbeitsgruppe für sexuellen Missbrauch zur Beratung und Klärung adressiert."

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