München (epd). Die Kirchenmitgliedschaft wird ab Juli für deutlich weniger Mitarbeitende in Kirche und Diakonie verpflichtend. Die Arbeitsrechtliche Kommission der evangelischen Landeskirche (ARK) hat bereits am 21. Mai einen neuen Beschluss zu diesem Thema gefasst, wie das oberste Tarifgremium der Landeskirche und der bayerischen Diakonie am Dienstag in München mitteilte. Die Neuregelung war unter anderem wegen der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig geworden.
Künftig entscheidet nun die Art der Tätigkeit darüber, ob Mitarbeitende Mitglied in einer christlichen Kirche sein müssen oder nicht. Für die meisten kirchlichen und diakonischen Stellen ist die Kirchenmitgliedschaft damit keine Einstellungsvoraussetzung mehr. Verbindlich ist die Kirchenmitgliedschaft weiterhin bei Aufgaben im Bereich Verkündigung, dem Konfirmanden- und Religionsunterricht, der Seelsorge sowie bei Tätigkeiten "mit besonderer Verantwortung für das evangelische Profil in Kirche und Diakonie".
Auch Nicht-Mitglieder wirken an kirchlichen Auftrag mit
"Je näher man an Verkündigung und Seelsorge dran ist, desto obligatorischer wird die Kirchenmitgliedschaft", konkretisierte ein ARK-Sprecher auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Klarer ist die Regelung für die Kirchenmusiker. Auf den bessergestellten A- und B-Stellen ist die Kirchenmitgliedschaft weiter Pflicht und Einstellungsvoraussetzung, weil die Stellen einen besonderen Verkündigungsauftrag haben. Außerhalb von A- und B-Stellen wird künftig "nach Art der konkreten Tätigkeit" und den Umständen entschieden.
Die Neuregelung hält außerdem fest: Auch Nicht-Kirchenmitglieder wirken als Mitarbeitende von Kirche und Diakonie "an der Erfüllung des kirchlichen und diakonischen Auftrags" mit. Sie sollen das evangelische Profil ihrer Dienststelle oder Einrichtung achten und daran mitarbeiten. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden "geeignete Maßnahmen" zum Kennenlernen des Auftrags der Einrichtung anbieten. Solche "Willkommenstage" gebe es in Kirche und Diakonie schon lange. Die Teilnahme daran werde nun verpflichtend.