München, Traunstein (epd). Das Landgericht Traunstein hat offenbar mit dem Vorverfahren für eine Feststellungsklage gegen den früheren Papst Benedikt XVI. und weitere Personen und Institutionen begonnen. Wie Correctiv, der Bayerische Rundfunk (BR) und die Wochenzeitung "Die Zeit" zusammen am Montag mitteilten, liegen den drei Medien entsprechende Unterlagen vor. Die Feststellungsklage richtet sich neben dem ehemaligen Papst auch gegen das Erzbistum München und Freising, dessen früheren Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie gegen den ehemaligen Priester Peter H.
Der Mitteilung zufolge haben die Beklagten nun jeweils zwei Wochen Zeit, "um die Absicht der Verteidigung anzuzeigen" - beim früheren Papst Benedikt XVI. liegt die "Notfrist" bei einem Monat. Im Juni hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des Missbrauchstäters Peter H. eine zivilgerichtliche Feststellungsklage eingereicht. So kann zwar keine strafrechtliche Verurteilung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld der Kirche erreicht werden. Schulz' Mandant hofft, dass ein Gericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss.
Peter H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den damaligen Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.
Ob der emeritierte Papst für die Übergriffe belangt werden kann, ist Juristen zufolge umstritten. Experten räumen der Klage Chancen ein, wenn die Kirche darauf verzichtet, sich auf die Verjährung zu berufen - wie bereits in innerkirchlichen Verfahren geschehen. Der ehemalige Münchner Erzbischof Kardinal Wetter kündigte an, keinen Antrag auf Verjährung stellen zu wollen.