Traunstein (epd). Das Landgericht Traunstein hat die "Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens" für eine Feststellungsklage gegen den früheren Papst Benedikt XVI. und weitere Personen und Institutionen bestätigt. Allerdings habe das Gericht dieses Verfahren nicht von sich aus eingeleitet oder weil man damit inhaltlich die Erfolgsaussichten der Klage bewertet habe, teilte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag mit. Vielmehr handle es sich "um eine rein 'technische' Maßnahme, die das Gesetz so vorsieht", erläuterte sie.

Das Recherchenetzwerk Correctiv, der Bayerische Rundfunk (BR) und die Wochenzeitung "Die Zeit" hatten am Montag zuerst über diese Entwicklung in dem Fall berichtet und sich auf entsprechende Unterlagen des Gerichts berufen. Die Feststellungsklage richtet sich den Medienberichten zufolge neben dem ehemaligen Papst auch gegen das Erzbistum München und Freising, dessen früheren Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter sowie gegen den ehemaligen Priester Peter H. Das Landgericht wiederum nennt das Erzbistum München und Freising nicht als Beklagten.

Die Beklagten haben laut Landgericht nun zwei Wochen Zeit, um ihre "Verteidigungsbereitschaft" anzuzeigen, laut Correctiv liegt diese Frist beim emeritierten Papst wegen des Auslandswohnsitzes bei vier Wochen. Anschließend haben alle vier Wochen beziehungsweise einen Monat Zeit für eine Klageerwiderung, sagte die Gerichtssprecherin. Das sogenannte schriftliche Vorverfahren sei eine von zwei Möglichkeiten bei einer zivilrechtlichen Klage auf Feststellung einer Schadenersatzpflicht vorzugehen. Bei komplexen Fällen sei dies das übliche Vorgehen, so die Sprecherin.

Im Juni 2022 hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz für ein Opfer des Missbrauchstäters Peter H. eine zivilgerichtliche Feststellungsklage eingereicht. So kann zwar keine strafrechtliche Verurteilung, womöglich aber eine Feststellung der Schuld erreicht werden. Schulz' Mandant hofft, dass nun das Landgericht feststellt, dass H. ihn missbraucht hat und deswegen Schadensersatz leisten muss. Da der Gerichtskostenzuschuss, den Kläger sozusagen als Vorleistung bezahlen müssen, erst vor kurzem geleistet wurde, lag der Fortgang so lange auf Eis.

Peter H. spielt auch im Missbrauchsgutachten des Erzbistums München und Freising vom Januar 2022 eine zentrale Rolle. In den 1990er-Jahren soll H. in der Erzdiözese München mehrere Kinder und Jugendliche missbraucht haben, auch den Kläger. Die Leitung der Erzdiözese rund um den damaligen Erzbischof Kardinal Joseph Ratzinger und späteren Papst Benedikt XVI. hatte den pädophilen Priester 1980 im Erzbistum aufgenommen und dessen Umgang mit Jugendlichen nicht unterbunden - obwohl H. zuvor bereits in Essen bei mehreren sexuellen Übergriffen ertappt worden war.