Fürth (epd). Das Fest Mariä Himmelfahrt am kommenden Montag (15. August) ist in Bayern in 1.704 von insgesamt 2.056 Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, treffe das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu, teilte das Landesamt für Statistik am Mittwoch mit. In fünf der acht bayerischen Großstädte sind die Geschäfte geschlossen. In München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt ist der 15. August ein Feiertag, dagegen nicht in Nürnberg, Fürth und Erlangen. Der Feiertag richte sich nach der Zahl katholischer Personen, die in einer Kommune ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Städte und Gemeinden das zutrifft, habe das bayerische Landesamt für Statistik bei der letzten Volkszählung im Jahr 2011 festgestellt, hieß es.

Auch in der Oberpfalz, in Schwaben und in Unterfranken ist der 15. August für die meisten Bürgerinnen und Bürger frei. In den meisten Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken und Mittelfranken ist "Mariä Himmelfahrt" hingegen kein Feiertag. Eine Übersicht, in welchen bayerischen Kommunen das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein Feiertag ist, steht im Internet unter www.statistik.bayern.de.