München (epd). Die Doppelspitze der bayerischen Arbeiterwohlfahrt (AWO), Nicole Schley und Stefan Wolfshörndl, kritisiert geplante verpflichtende Sprachtests am Ende der Kitazeit. "Bayern bürokratisiert sich wieder mal zu Tode", warnten sie in einer Mitteilung der AWO vom Mittwoch zum aktuellen Kabinettsentwurf der Bayerischen Staatsregierung. Dieser sehe verpflichtende Sprachstandserhebungen bei allen Kindern im vorletzten Jahr vor der Einschulung vor.
Kitas, Kindergärten, Grundschulen und die Erziehungsberechtigten würden für die Umsetzung in die Pflicht genommen. "Nach dem sogenannten bayerischen Grundschulabitur will die Staatsregierung jetzt also auch noch ein Kita-Abitur einführen", kritisieren Schley und Wolfshörndl. Selbstverständlich seien ausreichende Sprachkenntnisse für schulischen Erfolg eine wichtige Voraussetzung, "aber statt Geld in Kontrollen und Tests zu investieren, müssen ausreichend Mittel ins System gegeben und muss proaktiv auf die Erziehungsberechtigten zugegangen werden", heißt es weiter.
Die bayerische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) verteidigte die Pläne. Es sei wichtig, alle Kinder, nicht nur die in Kitas, vor Schulbeginn zu erreichen. "Wir müssen neue Wege gehen, um Kinder so früh wie möglich beim Erlernen unserer Sprache zu unterstützen", sagte sie. Das neue Konzept schaffe kein Kita-Abitur, sondern stelle die individuelle sprachliche Förderung der Kinder ins Zentrum. Das neue Konzept stelle sicher, dass Kinder gezielter und früher eine Sprachförderung erhielten. Der "Deutsch Vorkurs 240" sei etabliert und bekannt. "Wir nutzen diese Struktur gezielt, um ein umsetzbares, praxistaugliches Konzept zu schaffen", so Scharf.
Laut AWO gibt es zu wenig Lehrkräfte, um genügend Sprach-Vorkurse anzubieten. Laut Ländermonitor 2023 fehlten für Drei- bis Sechsjährige bayernweit rund 23.000 Plätze. Die AWO-Doppelspitze fordert daher: "Der Entwurf muss zurückgezogen werden." Stattdessen brauche es "ein Bekenntnis zur individuellen Förderung aller Kinder, dazu gehört der sprachliche Bereich, in Form eines finanziell entsprechend ausgestatteten Haushaltstitels".
Die neuen Regelungen hat das bayerische Kultusministerium Ende Juli zusammen mit dem Sozial-, dem Gesundheits- und dem Innenministerium erarbeitet. Erstmals angewendet werden soll das neue Verfahren für Kinder, die im September 2026 eingeschult werden. Zu Beginn des Jahres 2025 erhalten die Eltern von der zuständigen Grundschule ein Schreiben mit allen weiteren Informationen.
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