München (epd). Ein Aktivist einer rechtsradikalen Kleinstpartei ist mit seiner Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Münchens wegen volksverhetzender Wahlplakate gescheitert. Der Mann hatte im Bundestagswahlkampf 2021 für die rechtsradikale Kleinstpartei "III. Weg" in Bayern insgesamt 20 Plakate mit der großformatigen Aufschrift "Hängt die Grünen" aufgehängt, wie das Bayerische Oberste Landesgericht am Dienstag in München mitteilte. Das Amtsgericht hatte den Mann zu 8.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Bereits das Landgericht München hatte dieses Urteil wegen Volksverhetzung und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten bestätigt.
Der rechtsradikale Aktivist hatte vor Gericht versucht, damit zu argumentieren, dass mit den "Grünen" nicht die gleichnamige Partei und deren Anhänger oder Kandidaten gemeint seien, sondern "die grünfarbigen Plakate" der rechten Splittertpartei. "Diese Erklärung hatte das Landgericht - nachvollziehbar - als bloße 'Ausrede' eingeordnet", teilte das Oberste Landesgericht weiter mit. Auch seiner Rechtfertigung des Inhalts durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit folgten die Richter nicht. Diese sei "nicht vorbehaltlos gewährleistet", sondern finde ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen, hieß es weiter.
Das Urteil des Landgerichts München ist mit der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts rechtskräftig (Az: 207 StRR 325/23). Weitere Rechtsmittel stehen dem Angeklagten nicht mehr zur Verfügung.
Die Plakate des "III. Wegs" hatten im Bundestagswahlkampf 2021 bundesweit für Rechtsstreitigkeiten gesorgt. Während bayerische Gerichte in Eilverfahren das Abhängen der Plakate genehmigten, lehnten dies Gerichte beispielsweise in Sachsen ab.
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