München (epd). Bayern gibt sich als letztes Bundesland ein eigenes Ladenschlussgesetz. Im Großen und Ganzen bleibt aber alles beim Alten, wie Arbeits- und Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München erläuterte. Die generell zulässigen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr an den Werktagen Montag bis Samstag bleiben erhalten, sagte Scharf: "Sonn- und Feiertagsöffnungen bleiben weiter die absolute Ausnahme." Allerdings: Digitale Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Ladenfläche können sieben Tage die Woche öffnen - nach Erlaubnis durch die Kommune sogar rund um die Uhr.
Generell will es die Staatsregierung dem stationären Handel leichter machen: Bis zu acht verkaufsoffene Event-Abende bis 24 Uhr sollen möglich sein. Diese können - anders als bisher - ohne Anlass stattfinden, die Kommunen entscheiden darüber "selbst und individuell", sagte Scharf. Ferner soll jeder Einzelhändler bis zu vier individuelle Verkaufsabende per "einfacher Anzeigepflicht" veranstalten dürfen. Das klassische Beispiel dafür sei der Buchhändler, der nach einer Lesung noch Bücher verkaufen möchte. Neu geregelt werden soll auch das Sonntagsöffnungs-Privileg für die Tourismus- und Wallfahrtsorte in den nächsten Jahren.
Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann sagte, Bayern "flexibilisiert, modernisiert und entbürokratisiert" den Ladenschluss, "ohne dabei die Balance zu verlieren". Das erste bayerische Ladenschlussgesetz werde "dem veränderten modernen Konsum- und Einkaufsverhalten" Rechnung tragen. Auf der anderen Seite sorge es aber auch dafür, dass "Arbeitnehmer- und Familieninteressen und auch der Schutz von Sonn- und Feiertagen nicht hinten runterfällt". Scharf betonte, dass die Kleinstsupermarkt-Lösung "ausgewogen" sei, um dem klassischen Einzelhandel nicht zu schaden. Sonntags sei in den Kleinstsupermärkten kein Personal erlaubt.
Bayern hat bislang die restriktivsten Ladenöffnungszeiten - dort gilt bislang das Bundesladenschlussgesetz von 1956. Alle anderen Bundesländer haben bereits eigene Ladenschlussgesetze, in etlichen Bundesländern sind Ladenöffnungszeiten an Werktagen bis 22 Uhr seit Jahren möglich, ebenso Sonntagsöffnungszeiten.
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