München (epd). Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist nach Auffassung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) seit vielen Jahren überfinanziert - und sollte mehr sparen. Das bestehende Finanzierungssystem sollte überdacht und die Aufgaben der BLM überprüft werden, empfahl der OHR in seiner Beratenden Äußerung laut Mitteilung vom Dienstag. Sparmöglichkeiten sieht der ORH vor allem bei den "sehr hohen" BLM-Gehältern. Mit einem Anteil von 26 Millionen Euro jährlich aus dem Rundfunkbeitrag sei die BLM die finanzstärkste Landesmedienanstalt bundesweit.

Die Gehälter bei der BLM lägen sowohl im tariflichen wie im außertariflichen Bereich deutlich über denen des öffentlichen Dienstes in Bayern, heißt es weiter. Das Gehalt des BLM-Präsidenten beispielsweise habe im Jahr 2020 bei 320.000 Euro gelegen - ein Plus von 36,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015. Der ORH empfiehlt daher, die außertariflichen Gehälter an der Vergütung im öffentlichen Sektor zu orientieren, so wie es auch bei allen anderen Landesmedienanstalten der Fall und auch bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig vorgesehen sei.

Angesichts des "sehr hohen Gehaltsniveaus" müsse der BLM-Verwaltungsrat tätig werden und Sparmöglichkeiten nutzen. Weitere Sparmöglichkeiten sieht der ORH bei Eventveranstaltungen sowie Forschungs- und Projektförderung. Diese sollten auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß reduziert werden.

Die Hauptertragsquelle der BLM sei der gesetzlich festgeschriebene Anteil von 1,89 Prozent des Rundfunkbeitrags, heißt es weiter. Die BLM sei die einzige Landesmedienanstalt, die diesen Anteil vollständig erhalte. Die Eigenkapitalquote von knapp 70 Prozent und die hohe Liquidität zeigten, dass die BLM strukturell überfinanziert sei. In anderen Bundesländern werde den Landesmedienanstalten entweder nur ein Prozentsatz des Anteils zugewiesen oder überschüssige Mittel müssten an die jeweilige Landesrundfunkanstalt zurückfließen. Vergleichbare Regelungen braucht es nach Auffassung des ORH auch für die BLM.

Die BLM ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München und neben dem Bayerischen Rundfunk (BR) der einzige Rundfunkveranstalter Bayerns. Der Bayerische Oberste Rechungshof prüft per Gesetz die Haushalts- und Wirtschaftsführung und gibt die wesentlichen Ergebnisse an das Wissenschaftsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde, den Bayerischen Landtag und den BLM-Verwaltungsrat.

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