München (epd). Die Verlagsgruppe Penguin Random House hat eine Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den ChatGPT-Betreiber OpenAI beim Landgericht München I eingereicht. Man sehe die Urheberrechte des Autors und Illustrators Ingo Siegner an den Inhalten seiner Buchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" durch den KI-Chatbot verletzt, teilte die Verlagsgruppe am Dienstag in München mit. Das zuständige Landgericht München I reagierte am Dienstag nicht auf eine Anfrage, ob die Klage dort bereits vorliegt.
Bereits bei einfachen Eingaben gebe ChatGPT Inhalte aus urheberrechtlich geschützten Werken von Siegner in erkennbarer Form wieder, teilte die Verlagsgruppe weiter mit. Der Chatbot erzeugt außerdem Illustrationen der Figur des "Kleinen Drachen Kokosnuss", die dem Original zum Verwechseln ähneln. Darüber hinaus mache die KI eigeninitiativ Vorschläge zur Erstellung eines druckfertigen Manuskriptes einschließlich rechtsverletzendem Cover und Klappentexten sowie konkreten Anleitungen zur Einstellung auf Selbstverlags-Plattformen.
OpenAI hat auf Unterlassungsaufforderung nicht reagiert
Auf die Aufforderung zur Unterlassung und Auskunftserteilung durch die Verlagsgruppe Penguin Random House habe OpenAI mit Sitz in Irland trotz einer Fristsetzung nicht reagiert. Carina Mathern, Verlegerin Kinder- und Jugendbuch bei Penguin Random House Verlagsgruppe sagte, menschliche Kreativität "ist und bleibt der Kern unserer Arbeit als Verlage". In erster Linie sei man deshalb den Interessen der Autorinnen und Autoren verpflichtet. Gleichwohl stehe man "den Chancen von KI grundsätzlich offen gegenüber", sagte sie.
Der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Peter Kraus vom Cleff, sagte, die Klage der Verlagsgruppe Penguin Random House zeige, dass der Konflikt um Urheberrechte im KI-Zeitalter längst kein Randthema mehr sei. Gerade für die Buchbranche sei die Durchsetzung von Rechten oft schwierig, weil Tech-Konzerne kaum offenlegten, womit sie ihre KI trainieren, ohne dafür eine Lizenz zu haben. "Umso wichtiger ist, dass Gerichte klären, wo unzulässige Übernahmen beginnen", sagte Kraus vom Cleff.