Bayreuth (epd). Im Januar 2021 hatte ein evangelisch-methodistischer Pfarrer einem iranischen Flüchtling Kirchenasyl gewährt - am Montag ist er dafür vom Amtsgericht Bayreuth verurteilt worden. Zwei Jahre Bewährung und eine Geldauflage von 1.500 Euro - so lautet das Urteil gegen den Pegnitzer Pfarrer Stefan Schörk, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Nachfrage bestätigte.

Der Rechtsanwalt des Pfarrers, Michael Brenner, sagte dem epd, dass dies zwar lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt sei - eine eher seltene Urteilsform, bei dem sich das Gericht vorbehält, eine genau bezifferte Geldstrafe zu verhängen, falls der Verurteilte erneut straffällig wird oder Auflagen missachtet. Brenner sagte, man überlege dennoch, gegen das Urteil vorzugehen. Er sei überrascht über das "exotische" Urteil, da es derzeit mehrere Prozesse zum Thema Kirchenasyl am Bayerischen Obersten Landesgericht gebe, sagte Brenner: "Es geht hier generell um die Strafbarkeit von Kirchenasyl."

Konkret bedeutet das Urteil: Sollte es rechtskräftig werden, wird dem Pfarrer eine Bewährungszeit von zwei Jahren auferlegt. Wenn sich Schörk in diesen zwei Jahren keine neue Straftat zuschulden kommen lässt, dann wird die Strafe erlassen und es gibt auch keine Eintragung im Bundeszentralregister. Die Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro muss der Pastor aber zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn 3.000 Euro gefordert.

Im Januar 2021 gewährte der Pegnitzer Pastor einem iranischen Flüchtling zehn Tage Kirchenasyl. Der in Deutschland gut integrierte Iraner, der auch fließend Deutsch spricht, sollte von seiner Mutter und Schwester getrennt werden und gemäß des Dublin-Verfahrens wieder nach Griechenland abgeschoben werden. Dort hätte er ohne Unterkunft und Versorgung auf der Straße leben müssen, so die Befürchtung der Familie und des Pfarrers.

Im sogenannten "Dublin-Verfahren" wird geregelt, dass ein Asylbewerber in demjenigen EU-Mitgliedstaat seinen Asylantrag stellen muss, in dem er den EU-Raum erstmals betreten hat. Dort hat auch die Registrierung und die Durchführung des Asylverfahrens zu erfolgen.

Pfarrer Schörk zeigte sich enttäuscht über den Ausgang der Verhandlung. Sein Handeln sei in seinem christlichen Glauben begründet. "Ich bin innerlich von meinem Gewissen geleitet und kann in meiner Verantwortung gar nicht anders handeln", sagte er dem epd. Er predige jeden Sonntag über Nächstenliebe und könne Menschen nicht abweisen, die Hilfe benötigen: "Ich muss meinen Worten auch Taten folgen lassen."

"Die bayerische Staatsregierung sollte umgehend diese Abschiebepraxis beenden, statt Kirchenasyl zu kriminalisieren", geht Stephan Theo Reichel, Vorsitzender von Matteo - Kirche und Asyl, noch einen Schritt weiter.

Das Thema Kirchenasyl war in den vergangenen Wochen wieder in den Fokus gerückt, vor allem wegen zwei Gerichtsverfahren gegen einen Benediktiner-Mönch und eine Franziskaner-Schwester in Unterfranken. In beiden Verfahren waren die Entscheidungen aus der ersten Instanz nicht rechtskräftig geworden: Der Mönch war vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen worden, die Franziskanerin erhielt vom Amtsgericht Würzburg eine Geldstrafe.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte in beiden Verfahren Rechtsmittel gegen die Urteile aus erster Instanz eingelegt. Der Freispruchs des Mönchs hatte bundesweit viel Beachtung erfahren - vor allem wegen der Urteilsbegründung der Richterin. Der Mönch habe zwar rechtswidrig "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt" geleistet. Dieser habe sein Handeln allerdings auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt, "die das Gericht im vorliegenden Einzelfall als aus dem Grundgesetz hergeleiteten Entschuldigungsgrund" gewertet und ihn deshalb freigesprochen habe.