Würzburg (epd). Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gibt es immer wieder - dass eine Person gleichzeitig mit sieben verschiedenen Aktenzeichen einen Sammeltermin vor einem Verwaltungsgericht hat, ist eher selten. Im konkreten Fall geht es um einen Mann aus dem unterfränkischen Main-Spessart-Kreis, der sich offenbar ganz gerne mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anlegt. Jedenfalls gab es bereits mehrere Zwangsvollstreckungen wegen nicht gezahlter Beiträge und jede Menge juristisches Geplänkel.
Der Bayerische Rundfunk (BR), der als Anstalt des öffentlichen Rechts als Beklagte vor dem Würzburger Verwaltungsgericht steht, wenn kommenden Donnerstag (8. August) verhandelt wird, weist in allen sieben Fällen die Ansinnen des Mannes von sich. Mal sollen die Beiträge für die falsche Wohnung festgesetzt worden sein, mal seien die Verwaltungsakte "nicht rechtmäßig", dann sollen Beiträge doppelt verlangt worden sein und zuletzt argumentierte er damit, dass der öffentlich-rechtliche Sender seine Widersprüche ignoriert habe.
Der Fall jedenfalls beschäftigt seit einigen Jahren (Az: W 3 K 23.284, W 3K 23.651 bis 656) nicht nur etliche Juristen beim BR, sondern auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Gegenstand der Klagen sind jeweils Summen von wenigen Hundert Euro - und Säumniszuschlägen von unter 100 Euro.
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