München (epd). Sexualisierte KI-Bilder von Frauen und Mädchen sowie Deepfakes im Netz sind ein gravierendes gesellschaftliches Problem. Das bayerische Justizministerium möchte deshalb bestehende Strafbarkeitslücken schließen, wie es am Freitag mitteilte. Laut Ministerium wird es zunehmend leichter, vor allem Frauen und Mädchen mit Deepfake-Technologie in pornografische Fotos oder Videos einzubauen.
Der Freistaat setze sich seit Langem für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte von Frauen und Mädchen ein, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Er habe den Bund mit zahlreichen Initiativen aufgefordert, neue Phänomene wie Rache-Pornos, Deepfakes oder Cybermobbing rechtssicher zu regeln, sagte Eisenreich laut Mitteilung: "Der Schutz von Frauen und Mädchen im Netz duldet keinen Aufschub."
Bayern hatte im Juli 2024 in einer Bundesratsinitiative einen neuen Paragrafen 201b Strafgesetzbuch gefordert. Der Bundesrat habe dieser Initiative auch zugestimmt. Darin werden für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vorgeschlagen. Für schwerwiegende Fälle, in denen pornografische Deepfakes im Internet verbreitet werden, soll der vorgesehene Strafrahmen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe ermöglichen.
Gesetz-Entwurf zum Schutz vor Deepfakes jetzt im Bundestag
Der Gesetz-Entwurf aus Bayern sei vor dem vorzeitigen Aus der Ampelregierung nicht mehr im Bundestag behandelt worden. Bayern habe ihn daher erneut eingebracht. Im Juli 2025 hat ihn der Bundesrat erneut beschlossen. Jetzt liege der Entwurf im Bundestag. "Der Bundesgesetzgeber muss handeln, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte vor Deepfakes zu verbessern", sagte Eisenreich. Er setze sich zugleich für eine Netzpolitik ein, die die großen Plattformen stärker zur Verantwortung zieht.