Nürnberg, Leipzig (epd). Juristischer Erfolg für die Stadt Nürnberg vor dem Bundesverwaltungsgericht: Sie darf Mitglied der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" bleiben. Die Stadt setzte sich am Donnerstag mit ihrer Revision gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom November 2024 durch. Die Leipziger Richter verwiesen das Verfahren zurück an den BayVGH. Auslöser für die Verfahren war eine Klage des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach hatte gegen die Stadt.
Die AfD sah in der Mitgliedschaft der Stadt Nürnberg bei der Allianz das Neutralitätsgebot der Kommune verletzt, weil die Allianz sich mehrfach kritisch zur AfD geäußert hatte. Die Allianz ist ein nicht eingetragener Verein, dem derzeit 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen angehören - darunter auch die evangelische Kirche. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte die Klage der AfD noch abgewiesen, der BayVGH hatte die Stadt zum Austritt aus der Allianz verurteilt.
Allianz-Vorsitzender: Die Demokratie ist wehrhaft!
Der Vorsitzende der Allianz, Stephan Doll, wertete die Entscheidung der Leipziger Richter als großen Erfolg. Denn nun darf nicht nur die Stadt Nürnberg - vorerst - weiter Mitglied bleiben, sondern auch alle anderen 164 Kommunen. "Das ist nicht nur ein Sieg für die Allianz und die Stadt Nürnberg", sagte Doll: "Es ist ein Triumph für die Demokratie in Deutschland: Sie ist wehrhaft!" Die Richter hätten betont, dass Gebietskörperschaften sehr wohl Mitglied in Vereinigungen sein dürfen, die sich gesellschaftspolitisch engagieren, hieß es.
Der Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion für Strategien gegen Rechtsextremismus, Cemal Bozoglu, sagte: "Es ist ein guter Tag für die Demokratie, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung die Klage der AfD gegen die Stadt Nürnberg vorerst abgewiesen hat." Die Rother Grünen-Abgeordnete Verena Osgyan erläuterte, im Kampf gegen Rechtsextremismus oder Antisemitismus dürfe die Pflicht zur Neutralität nicht dazu missbraucht werden, "zivilgesellschaftliches und kommunales Engagement zu ersticken".
Äußerungen der Allianz sind nicht Äußerungen der Stadt
Die Bundesverwaltungsrichter waren der Begründung des BayVGH aus dem Jahr 2024 nicht gefolgt, wonach die kritischen Äußerungen der Allianz zur AfD mittelbar der Stadt zuzurechnen und damit ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot sind. Man könne die AfD-kritischen Äußerungen der Allianz nicht einfach eins zu eins der Stadt zuschreiben, so das Gericht. Auch habe man "nicht festgestellt", dass der Satzungszweck der Allianz oder ihr tatsächlicher Hauptzweck darin besteht, der AfD im politischen Wettbewerb zu benachteiligen.
Die Leipziger Richter haben den Fall an den BayVGH aber nicht ohne konkrete Vorgaben zurückverwiesen. Die obersten bayerischen Verwaltungsrichter müssen nun prüfen, ob die Stadt "in der Allianz lenkenden Einfluss im Sinne gegen die AfD gerichteter Aktionen nimmt oder solche Aktionen gezielt unterstützt". Ob ein Eingriff der Stadt gegen die Chancengleichheit aller Parteien vorliegt, hänge zudem noch davon ab, ob Ausmaß und Intensität der Kritik der AfD im politischen Wettbewerb ernsthafte Nachteile einbringen.