Fürth (epd). In Bayern gab es 2021 acht Prozent weniger Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls als im Vorjahr. Von den insgesamt 19.587 Überprüfungen der Jugendämter ergaben 13 Prozent (2.548 Fälle) eine akute und 13,7 Prozent (2.680 Fälle) eine latente Kindeswohlgefährdung, wie das Statistische Landesamt am Dienstag in Fürth mitteilte. Die häufigsten Gründe waren Anzeichen für eine Vernachlässigung oder eine psychische oder körperliche Misshandlung.

Bei 7.219 Gefährdungseinschätzungen (36,9 Prozent) wurde keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber Hilfebedarf im Rahmen einer Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe wie Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme. In weiteren 7.140 Fällen (36,4 Prozent) wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Die Meldungen an die Jugendämter erfolgten meist durch Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft, sowie von Bekannten oder Nachbarn der Minderjährigen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben oder haben können.