München (epd). Die Zeit der vielen ukrainischen Autokennzeichen auf deutschen Straßen endet: Fahrzeuge aus der Ukraine dürfen, wie alle anderen im Ausland angemeldeten Autos, bis zu einem Jahr in Deutschland genutzt werden, teilte das bayerische Verkehrsministerium am Donnerstag mit. Diese Frist beginne mit dem Grenzübertritt. Die Autos sind dann von der Pflicht zur Hauptuntersuchung befreit, zwingend vorgeschrieben ist aber ein Versicherungsschutz. Eine beschlossene Fristverlängerung endet nun am 30. September.

Bund und Länder hatten sich vergangenes Jahr darauf geeinigt, dass diese Einjahresfrist für ukrainische Fahrzeuge bis zum 31. März 2024 verlängert werden kann. Hintergrund dafür war, dass wegen des Krieges in der Ukraine in vielen Fällen die für eine Ummeldung in Deutschland nötigen Dokumente fehlten. Kommunale Kfz-Zulassungsbehörden in Bayern konnten nach Prüfung des Einzelfalls diese Frist nochmals bis zum 30. September verlängern. Bayernweit sei dies rund 200 Mal der Fall gewesen, teilte das Ministerium mit.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begründet am Donnerstag aus Sicht der Polizei die Notwendigkeit der Ummeldung: "Die Zulassung in Deutschland ist wichtig, damit der Fahrzeughalter zum Beispiel nach Verkehrsverstößen und Unfällen zuverlässig ermittelt werden kann."

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