München (epd). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt am 8. November über Corona-Maßnahmen des Freistaats vom Mai 2020. Konkret geht es um die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, teilte der Verfassungsgerichtshof am Freitag mit. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag wirft dem Gesundheitsministerium vor, dass dadurch ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt worden seien.
Die Infektionsschutzmaßnahmen zu Beginn der Pandemie sahen eine allgemeine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum sowie Verbote und Einschränkungen für Veranstaltungen und Versammlungen vor. Die Anmelde- und Erlaubnispflicht und die weiteren Einschränkungen für Versammlungen hätten unzulässige Eingriffe in ihre Rechte dargestellt, argumentierten die Antragsteller. Außerdem sei für den Erlass der Verordnungen der Landtag und nicht die Staatsregierung zuständig gewesen. Wegen der finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen auf den Staatshaushalt sei zudem das Budgetrecht des Bayerischen Landtags und der Fraktionen verletzt worden. Die mündliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs ist öffentlich.
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