München (epd). Eine für den 8. November geplante mündliche Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof über Corona-Maßnahmen des Freistaats vom Mai 2020 findet nicht statt. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag habe ihren Antrag zurückgenommen, teilte der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in München mit. Das Verfahren sei damit beendet.
Die AfD-Fraktion hatte dem Gesundheitsministerium vorgeworfen, durch die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt zu haben. Die Infektionsschutzmaßnahmen zu Beginn der Pandemie sahen eine allgemeine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum sowie Verbote und Einschränkungen für Veranstaltungen und Versammlungen vor. Die Anmelde- und Erlaubnispflicht und die weiteren Einschränkungen für Versammlungen hätten unzulässige Eingriffe in ihre Rechte dargestellt, hatten die Antragsteller der AfD-Fraktion argumentiert.
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