München (epd). Seit der Cannabis-Legalisierung wurden insgesamt 33 inhaftierte Cannabis-Konsumenten in Bayern aus der Haft entlassen. Das geht aus der Antwort des bayerischen Justizministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Toni Schuberl hervor, wie dieser am Donnerstag mitteilte. Nach dem Gesetz müssen die Justizbehörden der Länder frühere Urteile nach dem Betäubungsmittelgesetz daraufhin überprüfen, ob sie nach neuem Recht aufgehoben werden müssen.
Schuberl sagte, es sei "längst überfällig gewesen, dass die, die nur für ihren gelegentlichen Eigenkonsum kleine Mengen Cannabis bei sich haben und rauchen", nicht mehr dafür bestraft werden. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und seine Partei seien mit dafür verantwortlich, dass Menschen, die mit ihrem Konsum niemanden gefährdet haben, ins Gefängnis gesperrt worden seien. "Sie sollten sich bei den Freigelassenen für die unnötige Haft entschuldigen", forderte der Grünen-Abgeordnete.
Seit 1. April ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland erlaubt. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen seitdem bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau sind drei Pflanzen erlaubt. Alleine in Bayern mussten die bayerischen Generalstaatsanwaltschaften in München, Nürnberg und Bamberg insgesamt rund 41.500 Verfahren "auf ihre Betroffenheit hin händisch" überprüfen, heißt es in der Antwort des Ministeriums.
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