Fürth (epd). Die bayerischen Familiengerichte haben 2023 insgesamt 3.103 gerichtliche Maßnahmen für Kinder- und Jugendliche aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet. Damit sind die Fallzahlen zum Vorjahr fast identisch geblieben (2022: 3.107 Fälle), teilte das Bayerische Landesamt für Statistik am Montag in Fürth mit. Betroffen waren in 1.585 Fällen Jungen und in 1.518 Fällen Mädchen.
In 1.967 Fällen wurde die elterliche Sorge auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen - in 696 Fällen davon vollständig, in 1.271 Fällen teilweise. Darüber hinaus mussten Eltern aufgrund des Gerichtsbeschlusses in 646 Fällen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen, so die Statistiker. In 383 Fällen wurden Ge- oder Verbote gegenüber Personensorgeberechtigten oder Dritten ausgesprochen.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter deutlich beeinträchtigt wird. Familiengerichte müssen durch Jugendämter immer dann eingeschaltet werden, wenn sich die Gefährdung des Kindeswohls nur durch eine richterliche Entscheidung abwenden lässt. Zu den möglichen Maßnahmen zählen Weisungen, Gebote und Verbote oder Auflagen zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge.
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