Bert Andrack (Name geändert) hat in den vergangenen Jahren viel Pech gehabt. Seine Ehe zerbrach, die Kinder wollen bis heute keinen Kontakt zu ihm. Seit zwei Jahren ist der 52-Jährige aus Würzburg arbeitslos. Aus Frust trank Andrack immer mehr. Vor einiger Zeit wurde er betrunken auf dem Rad erwischt. Rund 800 Euro soll er als Geldbuße zahlen. Doch er hat kein Geld. Er entschied sich, die Strafe abzuarbeiten. Das tut er mit gemeinnütziger Arbeit im Projekt "Schwitzen statt sitzen" der Würzburger "Aktionsgemeinschaft Sozialisation" (AGS).

Mit "Schwitzen statt sitzen" öffneten sich vor 40 Jahren völlig neue Wege für Menschen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können.

Bis Anfang der 1980er Jahre landeten die Betroffenen meist im Gefängnis. "Ersatzfreiheitsstrafe" nennt sich das. Heute haben sie die Wahl, die Strafe abzuarbeiten. Andrack wird in den kommenden drei Monaten 360 Sozialstunden ableisten. Über die AGS kam er zu einer sozialen Initiative, die Wohnungen entrümpelt. Der Job tut ihm gut. "Unser Klient trinkt seitdem nicht mehr", stellt Einrichtungsleiterin Jutta Arens fest.

Die Quote der Menschen, bei denen die Geld- in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wird, ist nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe mit zehn Prozent hoch. Insgesamt verbüßen jährlich etwa 50.000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe. Finanziell ist das für den Staat ein Minusgeschäft, wie Geschäftsführer Klaus Roggenthin erklärt. Denn die Geldstrafe ist wesentlicher niedriger als die Kosten für einen Gefängnisaufenthalt: "Je nach Bundesland kostet ein Hafttag den Staat zwischen 102 und 185 Euro." Die Ersatzfreiheitsstrafen belasten den Steuerzahler mit jährlich gut zwei Milliarden Euro.

Seit Jahren wird in Deutschland eine Neuregelung des Problems nicht bezahlter Geldstrafen gefordert.

Zwar sei es gut, dass es heute Projekte à la "Schwitzen statt sitzen" gibt, sagt Roggenthin: "Dennoch wurde die Ersatzfreiheitsstrafe dadurch insgesamt nicht zurückgedrängt." Problematisch sei vor allem, dass nicht wenige Verurteilte physisch und psychisch gar nicht in der Lage sind, Sozialstunden abzuleisten. Zumal das geforderte Pensum hoch sei: "Bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen müssen zwischen 360 bis 540 Stunden Arbeit geleistet werden."

Menschen wie Andrack bräuchten nach Ansicht von Sozialexperten statt Ersatzfreiheitsstrafen echte Hilfe. Der Stadtstaat Bremen leistet beispielsweise eine kleine Hilfe durch das verbilligte "Stadtticket Extra" für Menschen in "sozial auswegloser Lage": Es soll die Dauerschleife von Schwarzfahren, Gefängnis und wieder Schwarzfahren durchbrechen.

Verbände kämpfen nach Angaben der Strafverteidigerin Christina Gröbmayr vom Bezirksverein für soziale Rechtspflege in Freiburg "seit Jahrzehnten" für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Denn diese bedrohe nicht nur prinzipiell Arme: "Innerhalb dieser Gruppe sind noch mal jene Menschen, die am dringendsten psychosozial unterstützt werden müssten, überproportional betroffen", sagt Gröbmayr.

Betroffene, die gemeinnützige Arbeit leisten wollen, können dies während der Corona-Krise nicht mehr überall tun.

"Bei uns waren fast alle Einsatzstellen geschlossen oder sie beschäftigen aktuell keine Klienten", berichtet Nicole Lehnert von der Münchner Zentralstelle für Straffälligenhilfe. Dies sei nicht nur für die Menschen, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen können, schwierig, sondern auch für die sozialen Träger.

Denn die Träger erhalten nur dann Zuschüsse, wenn ihre Klienten arbeiten und ihre Geldstrafe abzahlen, sagt Lehnert: "Wir erhalten pro abgearbeiteten oder gezahlten Tagessatz durch den Klienten eine Förderung." Die Träger hoffen nun, in der Krise tagessatzunabhängig gefördert zu werden. "Sollte dies nicht möglich werden und sollten die Einsatzstellen noch längere Zeit niemanden beschäftigen, könnte dies bei manchen Trägern das Aus für das Angebot 'Vermittlung in gemeinnützige Arbeit' bedeuten", sagt Lehnert.