"Mit großem Entsetzen" habe man festgestellt, dass das Studentenwerk aktuell nicht bereit sei, Verträge für Wohnheimplätze von ausländischen Studierenden, die derzeit nicht einreisen dürften, komplett aufzulösen, teilte der Sprecherinnen- und Sprecherrat mit.

Ihnen werde nur eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat angeboten, allerdings, nur wenn sie nachweisen könnten, dass sie ihr Studium in Würzburg nicht wie geplant antreten können.

Studentenwerk weist Kritik zurück

Auch Studierende, die ihr Zimmer nun behalten wollten, weil wegen der Pandemie kein Umzug möglich sei, werde keine Verlängerung des Mietvertrags angeboten. Das Studentenwerk weist die Kritik zurück. Man habe sich mit den anderen bayerischen Studentenwerken "auf eine einheitliche vorläufige Vorgehensweise geeinigt".

Man halte an Mietverträgen grundsätzlich fest, räume aber eine Kündigungsfrist von einem Monat ein. Es müsse maximal eine Monatsmiete bezahlt werden, nachdem man eine Aufhebung beantragt habe. Studierenden aus dem Ausland habe man bereits im März Aufhebungsverträge zugesandt.

Recherchen des Sonntagsblatts ergaben, dass an anderen Hochschulstandorten tatsächlich großzügiger mit der Situation umgegangen wird. So werden etwa in Erlangen, Nürnberg und auch in München Zimmerverträge in Wohnheimen bei Bedarf und Möglichkeit unkompliziert verlängert.