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Gerichtsurteil

Das Recht der Katzen zu kratzen

12. Januar 2017
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Wer eine Katze zur Probe aus dem Tierheim mit nach Hause nimmt und dabei heftig gekratzt wird, hat nach Ansicht des Amtsgerichtes Ansbach keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Fieser Tiger
Christina Özlem Geisler
So könnte sie ausgesehen habe, die Übeltäterin von Ansbach. Jetzt ist es offiziell: Sie hat die Justiz auf ihrer Seite.

Im konkreten Fall hatte sich ein erfahrenes Katzenhalter-Pärchen ein Tier aus dem Tierheim für eine Woche zur Probe mit nach Hause genommen, wie das Amtsgericht am Montag nach der Urteilsverkündung mitteilte. Zu Hause angekommen, kratzte und biss die Katze den Mann und die Frau beim Öffnen der Transportbox. Bei beiden infizierten sich die Bisswunden, das Paar musste einige Tage stationär in der Klinik behandelt werden.

Vom Tierheim verlangte das Pärchen nun mindestens insgesamt 2.500 Euro Schmerzensgeld, 130 Euro Krankenhauskosten sowie 400 Euro für ihren Anwalt. Sie vertraten die Meinung, dass sie von den Mitarbeitern des Tierheims hätten gewarnt werden müssen, dass sich die Katze gegen den Transport wehren wird. Die Richter sahen das anders. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines unterlassenen Hinweises auf mögliche Gefahren setze voraus, dass die Mitarbeiter besser über die von der Leih-Katze ausgehenden Gefahren Bescheid gewusst hätten - dies sei bei erfahrenen Katzen-Haltern wie dem Pärchen aber nicht der Fall.

Die Klage wurde deshalb abgewiesen. Das Urteil des Amtsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

12. Januar 2017
Katzen Tiere Ansbach Gericht Urteil

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