München, Regensburg (epd). Der frühere bayerische Generalkonservator Egon Greipl muss rund 730.000 Euro Schadenersatz an den Freistaat Bayern zahlen. Mit dieser Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München einen jahrelangen Rechtsstreit beendet. Der Beschluss wurde bereits Ende Dezember 2021 gefällt, wie am Donnerstag auf der Internetplattform "Bayern.Recht" bekannt wurde.

In dem Rechtsstreit ging es um Werkverträge, die Greipl während seiner Zeit als Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege abgeschlossen hatte. Laut Angaben des Gerichts hatte Greipl von Oktober 2010 bis Ende November 2013 für Arbeiten zur Revision der bayerischen Denkmalliste auch externe Kräfte mit befristeten Verträgen beauftragt.

In einem solchen Fall hatten die Arbeitsgerichte erstmals im Mai 2010 entschieden, dass es sich dabei nicht um Werkverträge, sondern um Arbeitsverträge handelte, die sozialversicherungspflichtig sein können, teilte das Verwaltungsgericht in Regensburg im Jahr 2019 mit, das den Rechtsstreit in erster Instanz verhandelte.

Das Gericht hatte in Greipls Vorgehen eine "grob fahrlässige Dienstpflichtverletzung" erkannt und ihn zur Zahlung eines Schadensersatzes von rund 730.000 Euro verurteilt. Seinen Anfang 2019 gestellten Antrag auf Zulassung einer Berufung hat der BayVGH abgelehnt. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg erst nach fast drei Jahren rechtskräftig geworden.