Würzburg (epd). Das Verfahren zwischen dem unterfränkischen Bezirksverband von pro familia und der Regierung von Mittelfranken vor dem Verwaltungsgericht Würzburg ist am Dienstag mit einem Vergleich zu Ende gegangen - zumindest vorerst. In dem Rechtsstreit ging es darum, dass die Behörde vom Verband, der in Aschaffenburg, Würzburg und Schweinfurt Schwangerschaftsberatungsstellen betreibt, rund 42.600 Euro an Fördergeldern zurückhaben will. Laut Vergleich, der bis 15. Februar von beiden Seiten widerrufen werden kann, soll die Behörde nun auf 50 Prozent der Summe verzichten und die Hälfte der Gerichtskosten tragen.

Ein Sprecher von pro familia sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) nach Abschluss der mündlichen Verhandlung, die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts habe einen Vergleich vorgeschlagen. Zudem hätten die Richter die sogenannte Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz, das die Finanzierung der Beratungsstellen regelt, als teilweise in sich widersprüchlich sowie undurchsichtig kritisiert. Es brauche für die Träger von Beratungsstellen wie pro familia mehr Rechtssicherheit, dazu müsse die Regierung jetzt mit dem Sozialministerium gemeinsam die Durchführungsverordnung überarbeiten.

Wer eine Beratungsstelle betreibt, verdient damit kein Geld - vielmehr ist es immer ein Zuschussbetrieb. Auch die staatlichen Fördermittel reichen in der Regel nicht aus, die Träger - oft kirchliche Verbände oder auch Wohlfahrtsverbände und Vereine - schießen immer noch kleine Anteile aus Spendengeldern mit hinzu. Zu dem an sich schon bedenklichen Verfahren kommt aus Sicht von pro familia die zuletzt äußerst rigide Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken zur Fördermittelverwendung. Allein für das Jahr 2021 wollte die Regierung rund 42.600 Euro zurückhaben - der Großteil davon waren Personalkostenzuschüsse.

"In der Vergangenheit war es bei uns und anderen Trägern von Beratungsstellen immer so, dass man ein Jahr mal ein bisschen Plus gemacht hat, nächstes Jahr ein kleines Minus", betonte der pro-familia-Sprecher. Dass ab 2021 mit spitzem Bleistift abgerechnet werden soll, bringe Beratungsstellen-Träger in die Bredouille. Denn: "Wenn wir mal ein Minus eingefahren haben, also unser Personal beispielsweise wegen neuer Tarifabschlüsse teurer als geplant war, haben wir auch keine zusätzliche Förderung erhalten." Diese Argumentation konnte das Gericht offenbar nachvollziehen - auch wenn die Rechtsgrundlage derzeit offenbar schwammig ist.

"Wir wollen nun aktiv das Gespräch mit der Regierung von Mittelfranken und dem Sozialministerium suchen, um die Durchführungsverordnung Träger-freundlich anzupassen", sagte der pro-familia-Sprecher. Solch einem Gespräch habe sich das Ministerium bislang wegen des laufenden Verfahrens verweigert, erläuterte er: "Man war sich auf staatlicher Seite offenbar sehr sicher, im Recht zu sein."

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