Erlangen (epd). Die Lebenshilfe Bayern kritisiert die Maskenpflicht für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Diese Regelung im neuen Infektionsschutzgesetz sei "weder nachvollziehbar noch verhältnismäßig", sagte die stellvertretende Landesvorsitzende der Lebenshilfe Bayern, Hildegard Metzger, in einer Mitteilung des Verbands am Donnerstag. Sie forderte vom Bund und den Ländern "eine zumutbare und praktikable Regelung". Es sei wichtig, zwischen dem Schutz vor Infektion und der Teilhabe am Arbeitsleben vernünftig abzuwägen, so Metzger. Die Maskenpflicht nur in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, wie den Werkstätten, zu verschärfen, komme einer Diskriminierung gleich.

Die verschärfte Maskenpflicht führt nach Auffassung der Lebenshilfe dazu, dass in den Werkstätten alle Beschäftigten mit und ohne Behinderungen permanent eine FFP2-Maske tragen müssen - trotz Abstandsregelungen und Hygieneschutz in Werkstätten. Für viele Beschäftigte, die mit dem Bus zur Werkstatt kommen, hieße dies, beinahe neun Stunden am Tag eine Maske zu tragen. Diese Regelung sei strenger als alle bisherigen Regelungen seit Beginn der Pandemie.

In Bayern gibt es den Angaben nach an 175 Standorten Werkstätten von Lebenshilfe-Trägern. In den Werkstätten werden über 18.000 Menschen mit Behinderungen beschäftigt und unterstützt. Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern mit Sitz in Erlangen hat gut 160 Mitgliedsorganisationen mit etwa 900 Einrichtungen. Vorsitzende ist die frühere bayerische Landtagspräsidentin Barbara Stamm.