München (epd). Gegen die abgewiesene Klage eines Mieters zur Aufnahme von Flüchtlingen in seiner Wohnung geht der Mieterverein München in Berufung. Der Verein unterstütze den Mieter nicht nur juristisch, sondern übernehme auch die Prozesskosten, um so die Rechtslage bundesweit zu klären, teilte der Verein am Mittwoch mit. Das Amtsgericht München hatte am Dienstag die Klage eines Mieters abgewiesen, der gegen den Willen seiner Vermieter für längere Zeit ukrainische Geflüchtete bei sich aufnehmen will. Ein Anspruch des Klägers auf Untervermietung eines Teils seines angemieteten Hauses bestehe nicht, hieß es in der Urteilsbegründung.

"Wir müssen höchstrichterlich klären lassen, dass humanitäre Hilfe natürlich ein sogenanntes berechtigtes Interesse für eine Untervermietung ist", sagte Beatrix Zurek, Vorsitzende vom Mieterverein München. Grundsätzlich würden Mieterinnen und Mieter die Zustimmung des Vermieters benötigen, wenn sie einen Teil des gemieteten Wohnraums untervermieteten, so der Mieterverein. Unter bestimmten Umständen hätten sie aber ein Recht auf diese Zustimmung.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Gräfelfing (Landkreis München), der mit seinen zwei Kindern auf 240 Quadratmeter Wohnfläche lebt, wie der Mieterverein mitteilte. Der verwitwete Mann nahm im Mai eine 74-jährige Frau und ihre 15-jährige Enkelin aus der Ukraine auf. Die nebenan lebenden Vermieter hatten zunächst einer Aufnahme für acht Wochen zugestimmt - diese Dauer wollten sie allerdings nicht verlängern.