Frankfurt a.M., München (epd). Betroffene von sexualisierter Gewalt erleben in der evangelischen Kirche noch immer eine raumgreifende Kirchenbürokratie: Die neue Richtlinie für Leistungen zugunsten von Opfern von Missbrauch, die eigentlich seit Januar deutschlandweit gelten sollte, wird noch nicht überall angewendet, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienst (epd) ergab. Kritik daran übt die evangelische Betroffenenvertretung.

Die 20 evangelischen Landeskirchen und 15 Diakonie-Landesverbände haben sich untereinander in zehn regionalen Verbünden zusammengeschlossen mit jeweils einer Anerkennungskommission. Diese Kommissionen entscheiden laut der neuen Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) über die Anträge von Betroffenen zu Anerkennungsleistungen für erlittenes Leid und dessen Spätfolgen. In acht der zehn Verbünde gibt es eine arbeitsfähige Kommission, Ausnahmen sind der Verbund Sachsen und der Verbund Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Mit der Anerkennungsrichtlinie will die evangelische Kirche Zahlungen an Opfer von Missbrauch einheitlich im Bereich der EKD und der Diakonien regeln. Auch Personen, die bereits nach den alten, uneinheitlichen Regeln in den 20 Landeskirchen als Opfer anerkannt wurden, dürfen erneut einen Antrag stellen.

Die meisten Anträge auf Gegenvorstellung

Wie die Umfrage ergab, müssen sich die acht arbeitenden Kommissionen vor allem mit diesen alten Fällen beschäftigen. Die höchste gemeldete Zahl von Neuanträgen verzeichnete der Verbund West mit 60. In der Hälfte der Verbünde übersteigt die Zahl der sogenannten Gegenvorstellungen die Zahl der Neuanträge.

Laut Richtlinie können Betroffene eine Neubewertung ihres Falls verlangen, wenn sie zuvor bereits ein Verfahren durchlaufen haben. Im Verbund West gingen seit dem 1. Januar rund 160 Wünsche nach Gegenvorstellung ein, in Württemberg waren es rund 120. In Bayern waren es etwa 50 Anträge zur Gegenvorstellung, im Verbund Niedersachsen-Bremen knapp 80. Im Verbund Hessen und im Verbund Nord kommen sie gar nicht oder nur vereinzelt vor (Nord: 2).

Unterschiedlicher Umgang mit pauschaler Leistung

Nicht einheitlich ist auch der Umgang mit der 15.000-Euro-Pauschale bei einem Antrag auf Gegenvorstellung. Nach der neuen Richtlinie erhalten Betroffene eine pauschale Leistung, wenn die Taten nach heutigen Maßstäben strafbar waren. Mehrere Verbünde - darunter Bayern, Niedersachsen-Bremen, Baden/Pfalz und Mitteldeutschland - rechnen bereits erhaltene Leistungen auch auf die Pauschale an, wenn Betroffene nur einen Antrag auf Aufstockung nach der neuen Richtlinie stellen. Hat die betroffene Person in der Vergangenheit eine individuelle Leistung in Höhe von 10.000 Euro erhalten, erhält sie nun noch einmal 5.000 Euro zusätzlich.

Im Verbund West wird bei einer erneuten Prüfung des Falls die pauschale Leistung anders bewertet. Dort wird darüber separat entschieden. Zuvor ausgesprochene Leistungen werden nur auf den Anteil der individuellen Leistung angerechnet, heißt es in der Antwort des Verbunds.

Kritik kommt von der evangelischen Betroffenenvertretung: "Dass die 15.000-Euro-Pauschale je nach Kommissionsverbund unterschiedlich berechnet wird, ist kein Detail, sondern institutionelles Versagen auf dem Rücken der Betroffenen. Wer Missbrauch aufarbeiten will, darf Anerkennung nicht erneut zum regionalen Glücksspiel machen", sagte Betroffenenvertreter Detlev Zander dem epd.

Verbünde sehen Herausforderungen

Manche Verbünde gaben auch bestehende Herausforderungen für ihre Arbeit an: Unabhängig voneinander nannten mehrere Kommissionen die fehlende Orientierungshilfe für Entscheidungen. Der sogenannte Anhaltskatalog soll eine Sammlung hypothetischer Fälle enthalten und diese in Bezug zu Urteilen ziviler Schmerzensgeldverfahren setzen. Der Katalog sollte im vergangenen Jahr fertiggestellt werden. Ein Entwurf fiel im Entscheidungsgremium der Landeskirchen durch.

Der hessische Verbund verwies auf eine noch fehlende Koordinierungskommission. Sie ist die letzte Widerspruchsinstanz, die Betroffene anrufen können, wenn sie mit einer abschließenden Kommissionsentscheidung nicht einverstanden sind. Fehlende Kommissionen, ungeklärte Widerspruchswege und eine ausstehende Orientierungshilfe seien Ausdruck eines gravierenden Organisationsversagens, sagte Betroffenensprecher Zander.

Der Verbund West wünscht sich eine personelle Aufstockung in seiner Geschäftsstelle wegen der Vielzahl der zu bearbeitenden Anträge. Erst 40 der gut 220 seit Januar eingegangenen Fälle seien entschieden. Die Kommission sehe es aber als ihre Pflicht an, die Anträge der betroffenen Menschen in angemessener Zeit zu prüfen. Gerade bei den Anträgen auf Gegenvorstellung zeige sich, dass viele antragstellende Menschen in schlechter gesundheitlicher Verfassung seien und häufig bereits ein hohes Lebensalter erreicht hätten.