Würzburg (epd). Nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg Ende Februar den Kirchenasyl-Freispruch für Benediktiner-Mönch Bruder Abraham Sauer bestätigt hat, ist nun auch ein Termin für den Berufungsprozess von Franziskaner-Schwester Juliana Seelmann angesetzt: Am 14. Juli soll über den Fall vor dem Würzburger Landgericht verhandelt werden, auch ein Urteil bereits an diesem Tag ist denkbar. Seelmann hatte zwei Nigerianerinnen Kirchenasyl im Kloster gewährt, dafür hatte das Amtsgericht Würzburg eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" gegen sie ausgesprochen.

Sowohl Seelmann als auch die Staatsanwaltschaft hatten nach der Entscheidung im Sommer 2021 Berufung eingelegt. Die Ordensschwester hatte sich vor Gericht - wie auch der Benediktiner-Mönch - auf ihren christlichen Glauben und auf ihr Gewissen berufen. Sie sollte im Zusammenhang mit der Verwarnung 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation bezahlen. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung erreichen und legte deshalb Berufung ein. Dass die Berufung monatelang gar nicht terminiert wurde, lag auch an dem ebenfalls schwebenden Verfahren des Benediktiner-Mönchs.

Ein Sprecher des Würzburger Landgerichts hatte dem Evangelischen Pressedienst (epd) erläutert, man wolle die Kirchenasyl-Grundsatzentscheidung aus Bamberg abwarten. Der Ende Februar dort bestätigte Freispruch des Benediktiner-Mönchs wird nun auch bei der Urteilsfindung im Fall Seelmann Berücksichtigung finden.