Köln, Frankfurt, München (epd). Der britische Sänger Roger Waters, dem israelfeindliche Äußerungen vorgeworfen werden, will gegen geplante Konzertabsagen in Frankfurt am Main und München vorgehen. Bislang sei noch kein Gerichtsverfahren anhängig, teilte Rechtsanwalt Ralf Höcker auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) am Mittwoch in Köln mit. "Wir bemühen uns noch um eine außergerichtliche Lösung."

Am Dienstagabend hatte Waters über sein Management in London mitgeteilt, rechtlich gegen die geplanten Konzertabsagen in München und Frankfurt vorgehen zu wollen. Höcker sagte weiter, man gehe davon aus, dass beide Städte ihre Meinung noch ändern. "Denn es wäre unverantwortlich, wenn sie Rechtsbruch mit Ansage betreiben und im schlimmsten Fall Millionen von Steuergeldern völlig sinnlos in den Sand setzen. Das Geld sollten sie lieber in Projekte gegen Antisemitismus stecken."

Im Februar hatten die Hessische Landesregierung und der Magistrat der Stadt Frankfurt angekündigt, das für den 28. Mai geplante Konzert in der Frankfurter Festhalle von Waters abzusagen. Grund sei das "anhaltend israelfeindliche Auftreten" des Mitgründers der Rockgruppe Pink Floyd, schrieb die Stadt am 24. Februar auf ihrer Homepage. Mehrfach habe Waters einen kulturellen Boykott Israels gefordert und Vergleiche zum früheren Apartheidregime Südafrikas gezogen.

Auch in München gibt es Bemühungen, das Konzert von Waters am 21. Mai in der Olympiahalle abzusagen. Der Wirtschaftsausschuss der Stadt München befasste sich am Dienstag mit dem Thema, reichte die Entscheidung aber an das Stadtratsplenum weiter. Dieses werde sich nun am 22. März mit einem möglichen Auftrittsverbot beschäftigen, sagte ein Sprecher der Stadt dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstagabend.

Zuvor hatte der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Staatsregierung, Ludwig Spaenle (CSU), den geplanten Auftritt von Roger Waters in München kritisiert. Der Musiker sei ein "exponierter Verfechter der Boykott-Kampagne gegen Israel", so Spaenle. Aus seiner Sicht müsse die Landeshauptstadt den Vertrag für das Konzert in der städtischen Olympiahalle kündigen.

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