Augsburg (epd). Eine unzureichende Vorbereitung des Bundes bei der Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge in die sozialen Grundsicherungssysteme kritisieren die Kommunen. "Die Gesetzesänderungen sind auf Bundesebene ohne ausreichende Rücksprache mit der Praxis vorbereitet worden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der "Augsburger Allgemeinen" (Montagausgabe) laut Vorabmeldung. Nach einem Gesetzentwurf des Bundesregierung sollen die rund 600.000 ukrainischen Geflüchteten ab 1. Juni einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten statt, wie bisher, die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Jobcenter verfügten noch nicht über genügend fälschungssichere Dokumente der Bundesdruckerei, sogenannte Fiktionsbescheinigungen, mit denen Ausländer ein vorläufiges Aufenthaltsrecht nachweisen können, sagte Landsberg. Zudem sei noch immer ein großer Teil der Geflüchteten nicht vollständig registriert. "Angesichts vieler ungeklärter Fragen hätte man sich mehr Zeit für das Verfahren nehmen müssen", kritisierte er. Der Unmut werde die Kommunen treffen, die dann erklären müssten, warum die Rechtsänderung nicht reibungslos umgesetzt werden könne. Dies sei bedauerlich, weil die Besserstellung der Kriegsflüchtlinge grundsätzlich der richtige Weg sei.