München (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit einem Urteil vom 9. April entschieden, dass anlasslose Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im Winter 2021/2022 und Winter 2022/2023 rechtswidrig waren. Laut Mitteilung des BayVGH vom Freitag sei die Verlängerung der Grenzkontrollen um jeweils sechs Monate vom Bundesinnenministerium nicht ausreichend begründet worden. Bei innereuropäischen Grenzkontrollen gelten die Vorschriften des Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Rechtlich erforderlich sei dafür eine neue ernsthafte Bedrohung. Die Begründung mit einer "weiterhin" hohen Sekundärmigration erachtete der BayVGH erneut als nicht ausreichend. Bereits im März 2025 hatte er zu der inhaltsgleichen Begründung für den Sommer 2022 entschieden. Eine als neu angeführte Belastung der Aufnahmekapazitäten sei ebenfalls kein valider Grund, entschied das Gericht, denn diese sei Folge jahrelanger Migration. Die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gerechtfertigt werden.
Klägerin war mehrmals kontrolliert worden
Geklagt hatte eine Frau, die in den streitigen Jahren 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien hatte und mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München reiste. Dabei wurde sie im April 2022 sowie Februar und März 2023 von Beamten der Bundespolizei einer Personenkontrolle unterzogen. Mit ihrer Klage macht sie geltend, diese Kontrollen hätten sie zu Unrecht in ihrem Recht auf Freizügigkeit in der EU eingeschränkt. Gegen die Entscheidung kann die beklagte Bundesrepublik Deutschland binnen eines Monats Rechtsmittel zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.