"Es ist für die Kirchen kein guter und zukunftsfähiger Zustand, Leistungen aus öffentlichen Kassen zu erhalten etwa für die Besoldung kirchlicher Amtsträger", sagte der Münchener Jura-Professor Stefan Korioth in einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestags zu dem von den drei Oppositionsfraktionen vorgelegten Plan zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Umgekehrt sei es auch nicht Sache des Staates, dauerhaft Kirchen zu entschädigen.

Staatsleistungen an die Kirchen

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für Enteignungen kirchlicher Güter und Grundstücke vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Der Auftrag, diese Zahlungen abzulösen, wurde von der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen.

Weitgehend Einigkeit besteht darin, dass die Ablösung durch eine einmalige Zahlung erfolgen muss, gestritten wurde in der Vergangenheit schon über die Höhe.

Die Staatsleistungen an katholische und evangelische Kirche summieren sich aktuell auf rund 500 Millionen Euro pro Jahr.

FDP, Grüne und Linke schlagen vor, sich bei der Ablösung am Bewertungsgesetz zu orientieren, das für "wiederkehrende Nutzungen und Leistungen" einen Wert angibt, der das 18,6-fache der jährlichen Zahlungen umfasst. Konkret verhandeln müssen aber die Bundesländer mit den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern. Sie müssen die Zahlungen auch leisten.

Bei der Höhe der Ablösesumme werde es spannend, sagte der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Michael Heinig. Die großen Kirchen selbst hatten die Nennung eines konkreten Faktors in einer Stellungnahme für die Anhörung kritisiert. Sie verweisen darin darauf, dass in der Vergangenheit einzelne Staatsleistungen mit dem 20- oder sogar 25,7-Fachen abgelöst worden seien.

Höhe der Ablösesumme

Mit dem Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken würden die Länder in die Pflicht genommen, fünf Jahre nach Verabschiedung mit den Kirchen einen Rahmen der Ablösung zu verhandeln und spätestens 20 Jahre später die Entschädigung zu leisten. Einen weiteren Vorschlag gibt es von der AfD, die die Zahlungen ab 2027 ersatzlos streichen will. Die Experten bewerteten dies überwiegend als verfassungswidrig.

Ob es noch in dieser Wahlperiode zu einem Gesetz kommt, ist offen. Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor bezeichnete den Vorschlag von FDP, Grünen und Linken in der Anhörung als "passabel", der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci nannte ihn "gut". Ein Termin für eine Abstimmung im Bundestag über den Entwurf ist noch nicht bekannt.