Wer in seiner Gemeinde, Einrichtung oder öffentlichen Organisation ein Fussballspiel der Weltmeisterschaft in den USA zeigen will, muss viele rechtliche Regelungen beachten. Hier kommt unser kleiner Glossar mit den wichtigsten Tipps.

Was ist Public Viewing?

Als Public Viewing gilt eine eigens organisierte Veranstaltung, bei der ein Ereignis öffentlich und gemeinschaftlich auf einer großen Leinwand oder einem Bildschirm für eine größere Personenzahl übertragen wird – in der Regel live. Typische Veranstaltungsorte sind Plätze, Vereinsheime oder Säle.
Davon abzugrenzen sind reine Fernsehübertragungen ohne Veranstaltungscharakter, etwa das Mitverfolgen eines Spiels auf einem Bildschirm ohne Rahmenprogramm oder Eventcharakter.

Für das Public Viewing müssen immer Lizenzen gezahlt werden. Grundsätzlich gilt: Die exakten Kosten für diese Lizenzen richten sich dabei maßgeblich nach der erwarteten Besucherzahl, der Größe der genutzten Veranstaltungsfläche und dem kommerziellen Charakter deines Events.

Medienpartner für die WM

In Deutschland laufen die TV-Rechte über ARD, ZDF und MagentaTV, in Österreich über den ORF. Die Lizenz wird in Abstimmung mit diesen Medienpartnern erteilt.

Wann gilt ein Event als öffentlich?

Eine Veranstaltung ist rechtlich öffentlich, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  • Zugang für Jedermann: Es kann jeder und jede teilnehmen.
  • Keine private Feier: Die Gäste kennen sich untereinander nicht und sind auch nicht nur ein Freundeskreis.
  • Werbung: Sobald du Plakate aufhängst, Social-Media-Posts veröffentlichst oder in der Zeitung wirbst, ist es eine öffentliche Veranstaltung.
  • Ort mit Publikumsverkehr: Gemeinden, Veranstaltungsräume, Einrichtungen signalisieren, dass es hier Publikumsverkehr gibt.
  • Größe des Events: Je mehr Personen, desto eher wird es eine öffentliche Veranstaltung.

GEMA-Tarife zur WM 2026

Bei den Liveübertragungen werden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben. Dafür erhebt die GEMA eine Gebühr. Die Veranstaltung muss daher bei der GEMA angemeldet werden. Damit wird das Recht erworben, sämtliche Spiele der WM 2026 vom 11.06.2026 bis 19.07.2026 live zu übertragen. Zusätzlich sind die Freundschaftsspiele der deutschen Nationalmannschaft am 31.05.2026 und 06.06.2026 auch über den Tarif abgedeckt. 

Wer nur eine einzelne Veranstaltung übertragen will und dies normal über den Fernseher tut, kann eventuell den anderen Tarif FS nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bildschirm nicht größer als 65 Zoll ist. 

Liegt ein Eventcharakter vor - also mit Public Viewing, gibt es wiederum andere Tarife, nämlich U‑V, M‑V oder U‑ST. Diese variieren je nach Besucherzahl, Gerät und Ort. Die Lizenzierung erfolgt pro Veranstaltungstag. Ein Public Viewing im Freien ohne Eintritt fällt in der Regel unter Tarif U‑ST.

Die GEMA informiert umfassend zu den Tarifen im Zusammenhang mit der WM 2026 unter diesem Link.

Besonderheit in Bayern: Pauschalvertrag GEMA – Freistaat Bayern

In Bayern kann ein einzelnes eintrittsfreies Public-Viewing-Event bis maximal 500 m² über den Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Freistaat Bayern abgedeckt sein. Davon profitieren Organisationen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken (§§ 52–54 AO), darunter auch Kirchengemeinden, Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und andere gemeinnützige Organisationen. 

Der Pauschalvertrag gilt auch dann, wenn bereits andere GEMA-Verträge bestehen, die das konkrete Event nicht abdecken (z. B. der EKD‑Veranstaltungsvertrag). Weitere Informationen zu diesem Pauschalvertrag der GEMA gibt es unter diesem Link.

Noch mehr Lizenzen: FIFA

Wer denkt, er hätte mit der GEMA-Lizenz schon alles erledigt, irrt leider. Denn unabhängig von der GEMA-Lizenz können bei Eintrittserhebung oder größeren Veranstaltungen zusätzliche FIFA-Lizenzen erforderlich sein. Die FIFA unterscheidet zwischen

  • gewerblichen bzw. kommerziellen Public-Viewing-Veranstaltungen und
  • besonderen nicht-gewerblichen Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauenden.

Meist orientiert sich die Gebühr an der Zuschauermenge - als Orientierung hier die Zahlen für die letzte WM: 

  • Bis 300 Personen: Gastronomischer Betrieb ohne Sponsoring/Eintritt galt bisher, dass keine Lizenzgebühr fällig ist.
  • 300–5.000 Personen: Gestaffelte Gebühren je nach Kapazität, üblicherweise im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich, da kommerziell.
  • Über 5.000 Personen: Individuelle Vereinbarung mit der FIFA sind hier nötig.

Details zu diesen Tarifen und den Anmeldungen finden sich unter diesem Link.