Herr Oberkirchenrat, platt gefragt: Kann die Landeskirche nicht einfach den Schritt gehen wie die Bundesregierung im vergangenen Jahr und die Ehe zwischen Homosexuellen der zwischen Heterosexuellen gleichstellen?

Michael Martin: Eine völlige Gleichstellung von homosexuellen Paaren in Bezug auf eine Segenshandlung ist nicht beabsichtigt. Es soll weiterhin einen terminologischen Unterschied geben: "Trauung" von heterosexuellen Paaren; "Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung", wenn ein Partner oder eine Partnerin kein Christ ist, und "Segnung" von homosexuellen Paaren. Auch dadurch wird dem Gewissensschutz einzelner Pfarrer und Pfarrerinnen Rechnung getragen. Die rechtliche Gleichstellung, die der Staat garantiert, ist dadurch nicht tangiert.

Inwieweit spielt die im vergangenen Jahr eingeführte sogenannte "Ehe für alle" überhaupt eine Rolle bei der landeskirchlichen Debatte?

Martin: Sie spielt für die aktuelle Diskussion in unserer Kirche keine Rolle. Die Ehe und der rechtliche Schutz, der damit zusammen hängt, ist Sache der staatlichen Ordnung. Landeskirchenrat und Landessynodalausschuss wollten bereits lange vor der Entscheidung der Bundesregierung die "Fürther Erklärung" von 1993 fortschreiben und haben dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die theologischen Fragen in Bezug auf gleichgeschlechtliche Segnungen diskutieren sollte.

Wie ist deren Arbeit verlaufen?

Martin: Die Arbeitsgruppe aus Mitgliedern von Landessynodalausschuss und Landeskirchenrat wurde eingerichtet, um theologische Fragen zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare zu diskutieren und den kirchenleitenden Organen Vorschläge für weitere Schritte vorzulegen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit beendet und einen Abschlussbericht mit konkreten Vorschlägen vorgelegt, die jetzt bei der Tagung der Landessynode in Schwabach (15. bis 19. April) diskutiert werden sollen.

Zu welchen Ergebnissen ist die Gruppe gekommen?

Martin: Die Arbeitsgruppe hat in sehr offenen und intensiven Diskussionen gemeinsame Positionen formuliert. Dabei spielte die "Fürther Erklärung" von 1993 eine wichtige Rolle, in der Grundpositionen zum Umgang mit Homosexuellen formuliert wurden bis hin zur Erklärung, dass die Kirche mit deren Ausgrenzung schuldig geworden ist. Gleichzeitig wurde damals aber auch betont, dass öffentliche Segenshandlungen für homosexuelle Paare nicht möglich sind. Die Arbeitsgruppe schlägt nun auf der Basis, dass es unterschiedliche Interpretationen der einschlägigen biblischen Aussagen gibt, vor, diese nicht zum Anlass für Spaltungen zu machen, weil sie das Verständnis des Evangeliums nicht berühren.

In der Kirche müssen wir mit Unterschieden leben - auch mit unterschiedlichen Deutungen biblischer Texte - ohne uns gegenseitig die Gemeinschaft in der einen Kirche aufzukündigen. Entscheidend für die Einheit der Kirche ist allein das Evangelium, also die Rechtfertigung des Sünders um Christi willen durch den Glauben.

Wo sind die Grenzen einer kirchlichen Segnung für homosexuelle Paare, wo gibt es Spielräume?

Martin: Grenzen bestehen dort, wo eine Deutung der Abschnitte aus dem Römerbrief und dem Heiligkeitsgesetz zur einzig möglichen erklärt wird. Es gibt in unserer Kirche verschiedene Verständnisse dieser Texte, die auch durch noch so tiefgreifende hermeneutische Überlegungen nicht ausgeräumt werden können. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb einen wechselseitigen Gewissenschutz für Pfarrer und Pfarrerinnen vor: Jede Pfarrerin und jeder Pfarrer soll nach seinem Gewissen entscheiden, ob er oder sie eine Segnung von Gleichgeschlechtlichen ablehnt oder dieser zustimmt. Dekane und Dekaninnen sind dabei Pfarrer ihrer Gemeinde und können nicht über die Gewissensentscheidung der anderen Pfarrer und Pfarrerinnen ihres Dekanatsbezirks entscheiden.

Was ist Ihre persönliche Meinung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren, die gesegnet werden wollen?

Martin: Ich bin der Meinung, dass wir mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppe zum Frieden in unserer Kirche beitragen können und es möglich ist, trotz unterschiedlicher Positionen die Einheit der Kirche nicht aufs Spiel zu setzen. Maximalforderungen, die es von beiden Seiten gibt, sind diesem Anliegen gerade nicht dienlich. Ich persönlich kann mir vorstellen, einem gleichgeschlechtlichen Paar für seinen gemeinsamen Lebensweg den Segen Gottes in einem Gottesdienst zuzusprechen. Gleichzeitig akzeptiere ich aber auch die Entscheidung jedes Pfarrers und jeder Pfarrerin, die diese gottesdienstliche Handlung ablehnen.

In anderen Landeskirchen gibt es längst Segnungen oder sogar Trauungen von homosexuellen Paaren. Warum ist Bayern, verglichen mit anderen Kirchen, so spät dran?

Martin: Wir hatten mit der "Fürther Erklärung" von 1993 eine sehr gute Grundlage für den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren in unserer Kirche. Nach 25 Jahren ist die Zeit gekommen, einen Schritt weiter zu gehen und Segnungen homosexueller Paare im Gottesdienst zu ermöglichen. Ich denke nicht, dass wir damit zu spät dran sind, denn es braucht Zeit, die nötigen Erfahrungen und theologische Reflexionen für die geplanten Änderungen im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren.

Zum Hintergrund

Die Arbeitsgruppe "Segnungen homosexueller Paare" der bayerischen evangelischen Landeskirche hat sich in den vergangenen Monaten vier Mal zu Beratungen getroffen. Die Mitglieder kommen aus dem Landessynodalausschuss und dem Landeskirchenrat, Leiter ist Oberkirchenrat Michael Martin. Bei der Frühjahrstagung der Landessynode vom 15. bis 19. April in Schwabach legen sie nun ihren Abschlussbericht zur Abstimmung vor.

Im Beschlussvorschlag heißt es, dass in der bayerischen Landeskirche künftig "Segnungen" gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst neben "Trauungen" (von heterosexuellen Paaren) und "Gottesdiensten anlässlich einer Eheschließung" (bei Religionsverschiedenheit) möglich sein sollen. Die individuelle Gewissensentscheidung von Pfarrerinnen und Pfarrern für oder gegen solche Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst werde aber respektiert.

Eine Arbeitsgruppe solle nun laut Beschlussvorschlag beauftragt werden, eine Arbeitshilfe und eine Ordnung für liturgische Gestaltung für solche Segnungen zu erstellen.