Ein 51-jähriger Pfleger aus einer katholischen Kita im Landkreis Forchheim sitzt seit Freitag vergangener Woche wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch in Untersuchungshaft. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten, soll er ein fünfjähriges Mädchen während der Arbeit "unsittlich am Oberkörper berührt haben".

Dem Evangelischen Pressedienst (epd) teilte die Staatsanwaltschaft Bamberg mit, der Haftbefehl stütze sich "auf die Haftgründe der Fluchtgefahr und der Wiederholungsgefahr".

Verdacht des Missbrauchs in katholischer Kita

In der Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft heißt es weiter, der Mann stehe "im Verdacht, ein Kind sexuell missbraucht zu haben". Der erhobene Tatvorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern sehe eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf epd-Anfrage.

Weitere Details zum Tatvorwurf wollen die Ermittler derzeit nicht preisgeben. Begründet wird dies mit den laufenden Ermittlungen sowie den Persönlichkeitsrechten des beschuldigten 51-Jährigen.

Beschuldigter freigestellt und festgenommen

Die Tat soll sich in einer katholischen Kita im Raum Ebermannstadt ereignet haben. Das Erzbistum Bamberg hatte bereits am Mittwochmorgen vor Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es in einer katholischen Kita zu einem Fall von sexuellem Missbrauch gekommen sein soll.

Der Beschuldigte sei, nachdem die Eltern des Kindes vor rund zwei Wochen die Vorwürfe geäußert hatten, mit sofortiger Wirkung "bis zur Aufklärung der Vorwürfe" freigestellt worden. Auch die Ermittlungsbehörden habe man umgehend informiert.

Auf die Frage, ob es neben dem fünfjährigen Mädchen weitere Betroffene gibt, schweigen die Ermittler derzeit. Nach epd-Informationen ist es bei den aktuell bekannten Tatvorwürfen jedoch eher unüblich, einen Haftbefehl zu erlassen – zumal das polizeiliche Führungszeugnis des Mannes offenbar keine Eintragungen aufweist.

Weil der Mann das Kind aktiv berührt haben soll, wird die Tat juristisch als Missbrauch gewertet. Die Hintergründe der Tat sind den Ermittlern zufolge noch offen.

Elternabend in Einrichtung

Das Erzbistum als Träger der Einrichtung teilte weiter mit, es gelte für den Beschuldigten bis zum Abschluss der Ermittlungen die juristische Unschuldsvermutung. Der Betrieb in der Einrichtung gehe normal weiter, die Eltern würden umfassend informiert. Nach epd-Informationen ist für diesen Donnerstag (26. September) ein Elternabend in der Einrichtung geplant. Dabei wollen die Ermittlungsbehörden die Eltern offenbar auch über den aktuellen Stand der Ermittlungen informieren.

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