Kurz vor der entscheidenden Beratung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes verschärfte sich der Konflikt um die Finanzierung der ambulanten Psychotherapie. Psychotherapeutische Berufsverbände werfen der Bundesregierung vor, gesetzliche Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung streichen zu wollen – mit gravierenden Folgen für Patient:innen.
Nach Einschätzung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) sehen kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge zum Gesetz vor, den gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch zu streichen. Die Verbände befürchten, dass dadurch Therapieplätze verloren gehen und sich die ohnehin langen Wartezeiten weiter verlängern.
Verbände sehen Versorgung in Gefahr
Die DPtV spricht von einer "weiteren Verschlechterung" des Gesetzentwurfs. Bereits die geplante Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen sei kritisch bewertet worden. Die nun vorgeschlagene Streichung gesetzlicher Vergütungsschutzregelungen verschärfe die Situation zusätzlich.
Die Bundesvorsitzenden der DPtV, Christina Jochim und Enno Maaß, warnen, die ambulante psychotherapeutische Versorgung werde "von Jahr zu Jahr eingeschränkt". Statt dem steigenden Bedarf psychisch erkrankter Menschen gerecht zu werden, drohten künftig weniger Therapieplätze und längere Wartezeiten.
Auch das Aktionsbündnis Psychotherapie kritisiert das Vorgehen scharf. Die Änderungen würden im Eilverfahren und ohne öffentliche Debatte eingebracht. Alice Jordan vom Aktionsbündnis spricht von einem Angriff auf einen über Jahrzehnte juristisch erkämpften Anspruch auf eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.
Streit um Mindestvergütung
Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Streichung gesetzlicher Regelungen, die nach Auffassung der Psychotherapeut:innen die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts absichern.
Nach Angaben der DPtV hatte das Gericht bereits Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre entschieden, dass zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen angemessen vergütet werden müssen. Daraus seien gesetzliche Vorgaben entstanden, die nun entfallen sollen.
Die DPtV argumentiert, diese verfassungsrechtlichen Maßstäbe blieben unabhängig von einer Gesetzesänderung bestehen. Die Streichung schaffe daher keine Einsparungen, sondern führe vielmehr zu Rechtsunsicherheit und neuen Gerichtsverfahren. Im schlimmsten Fall müssten später Nachzahlungen geleistet werden.
Übergangsregelung als Hinweis auf erwartete Folgen?
Besonders kritisch bewerten die Verbände, dass die Bundesregierung selbst eine Übergangsregelung vorsieht. Nach ihrer Lesart soll dadurch verhindert werden, dass bereits laufende Psychotherapien kurzfristig abgebrochen werden müssen.
Für die DPtV ist dies ein indirektes Eingeständnis, dass die geplanten Änderungen Auswirkungen auf die Versorgung haben werden. Langfristig könnten ambulante Behandlungsplätze wegfallen und auch die Weiterbildung künftiger Fachpsychotherapeut:innen erschwert werden.
Appell an den Bundestag
Vor der für den 10. Juli geplanten Abstimmung im Bundestag haben sich neben der DPtV auch die Bundespsychotherapeutenkammer und die zwölf Landespsychotherapeutenkammern eingeschaltet.
In einem gemeinsamen "Berliner Appell" fordern sie die Abgeordneten auf, eine Budgetierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zu verhindern. Die bestehenden ambulanten Versorgungsstrukturen müssten erhalten und gestärkt werden, ohne die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zulasten psychisch erkrankter Menschen zu erreichen.
Psychotherapie spare langfristig Kosten
Die DPtV verweist zudem auf volkswirtschaftliche Argumente gegen die geplanten Änderungen. Nach ihrer Darstellung zeigten Studien, dass jeder in ambulante Psychotherapie investierte Euro langfristig zwei bis vier Euro an Folgekosten einsparen könne – etwa durch vermiedene Krankenhausaufenthalte, geringere Krankengeldausgaben oder weniger Frühverrentungen.
Ob die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge tatsächlich Teil des endgültigen Gesetzes werden, entscheidet sich in den kommenden Tagen im parlamentarischen Verfahren. Die psychotherapeutischen Berufsverbände appellieren an den Gesundheitsausschuss und den Bundestag, die geplanten Streichungen zurückzunehmen und die bisherige Vergütungsregelung beizubehalten.