Das seit August 2025 geltende bayerische Ladenschlussgesetz ist nach Überzeugung der bayerischen "Sonntagsallianz" nicht verfassungskonform. Das hat der Leiter des evangelischen Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (kda) Bayern, Pfarrer Peter Lysy, am Samstag im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) betont.
Lysy gehört zu den sieben Vertretern einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, die sich vor allem gegen Ausnahmebestimmungen für digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal wehren, die seit vergangenem Sommer auch sonntags öffnen dürfen. Die übrigen Kläger kommen vom Deutschen Gewerkschaftsbund, von Verdi, der evangelischen Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung und dem Landeskomitee der Katholiken in Bayern. Vertreten werden sie von Tristan Barczak, Professor für öffentliches Recht an der Universität Passau.
Lysy erklärte, dass das neue Ladenschlussgesetz den Sonntag als laut bayerischer Verfassung "Tag der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe" für viele Menschen faktisch abschaffe. Bei den "digitalen" und "hybriden" Supermärkten auf bis zu 150 Quadratmetern könne nicht gewährleistet werden, dass dort sonntags wirklich keine Menschen arbeiteten, sagte der Pfarrer - etwa als Reinigungs- oder Sicherheitspersonal. Letztlich werde es so mehr Sonntagsarbeit im Handel geben. Die Regelungen könnten zudem Händler, die nicht einen Teil ihres Ladens als "hybrid" abtrennen können, benachteiligen.
Künftig mehr "Ausflugsorte"?
Das Gesetz lockere auch die Regel, dass der Einzelhandel in Wallfahrts- und Tourismusorten an 40 Sonntagen im Jahr öffnen darf. Anders als zuvor dürfen nun die Kommunen entscheiden, ob sie sich selbst zu Ausflugsorten erklären. Bei den verkaufsoffenen Sonntagen werde die "Anlassbezogenheit" ebenfalls weitgehend den Kommunen überlassen. "Wenn man all diese 'kleinen Änderungen' durchdenkt, könnte Bayern am Ende den bundesweit schwächsten Sonntagsschutz haben", sagte Lysy.
Die Ausnahmen im Gesetz seien ein "Angriff auf wesentliche Grundrechte der Bayerischen Verfassung: das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und Familie sowie die Koalitionsfreiheit", fasste es eine Mitteilung der Gewerkschaft Verdi zusammen.
Verfahren kann bis zu zwei Jahre dauern
Lysy sagte, mit der Popularklage nehme er "dankbar" sein Recht als Bürger wahr. Jurist Barczak sei "zuversichtlich", dass die Klage Erfolg habe. Das Verfahren könne bis zu zwei Jahren dauern. In dieser Zeit wolle etwa die Gewerkschaft Verdi auch bereits getroffene Regelungen in einzelnen Kommunen auf Verfassungskonformität überprüfen lassen, darunter eine geplante Ausweitung der Tourismusbereiche in München und Nürnberg.
Das neue Ladenschlussgesetz ersetzt in Bayern - als letztem aller Bundesländer - das Ladenschlussgesetz des Bundes von 1956. Die beiden großen christlichen Kirchen in Bayern hatten das Gesetz im Juli 2025 scharf kritisiert, weil damit eine "deutliche Einschränkung des Sonntagsschutzes in Bayern verbunden ist".