Der Buß- und Bettag ist einer dieser Feiertage, die unauffällig daherkommen – bis man merkt, dass er nur noch in einem einzigen Bundesland tatsächlich frei ist.

Ein Tag also, der viele Fragen aufwirft: Muss ich da arbeiten? Hat mein Kind schulfrei? Und warum ist das eigentlich so kompliziert?

Hier kommt die Übersicht.

Ein Feiertag mit bewegter Geschichte

Ursprünglich gab es in Deutschland nicht den Buß- und Bettag – sondern Dutzende. 1878 zählte man ganze 47 Bußtage in 28 deutschen Ländern. Erst Vorschläge der Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen (1852/1878) führten zu einer Vereinheitlichung. In Preußen wurde der Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr 1893 gesetzlich festgelegt.

1934 wurde der Buß- und Bettag im gesamten Deutschen Reich zum gesetzlichen Feiertag. Doch im Zweiten Weltkrieg verschwand er wieder – zugunsten des "Kriegsaufwands".

Nach 1945 kam er zurück, allerdings regional sehr unterschiedlich. Die DDR behielt ihn bis 1967 als arbeitsfreien Tag, die westdeutschen Länder – Bayern mit Verzögerung – führten ihn ebenfalls als gesetzlichen Feiertag ein.

1990 war er erstmals wieder deutschlandweit arbeitsfrei. Allerdings nur für kurze Zeit.

Warum der Feiertag abgeschafft wurde

1994 beschlossen Bund und Länder im Rahmen der Einführung der Pflegeversicherung, den Buß- und Bettag ab 1995 als arbeitsfreien Feiertag zu streichen. Die Idee: Einen Tag mehr zu arbeiten, um die höheren Arbeitgeberbeiträge zu kompensieren.

So entstand ein politischer Kompromiss, den Kritiker bis heute für wenig glücklich halten – denn der Feiertag blieb weg, die Pflegeversicherungsbeiträge stiegen trotzdem weiter.

Initiativen, den Buß- und Bettag wieder einzuführen, scheiterten: in Schleswig-Holstein durch einen Volksentscheid, in Bayern trotz Unterstützung durch Edmund Stoiber.

Heute einzigartig: Nur in Sachsen ist Buß- und Bettag frei

Sachsen: Ein voller Feiertag – mit Sonderbeitrag

Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag bis heute ein gesetzlicher Feiertag ist. Das hat allerdings seinen Preis:

  • Arbeitnehmer zahlen 0,5 Prozentpunkte mehr zur Pflegeversicherung.

  • Arbeitgeber entsprechend 0,5 Prozentpunkte weniger.

  • Der Mehrbeitrag ist höher als der Wert eines Arbeitstages – das Bundesverfassungsgericht hielt die Lösung dennoch für zumutbar.

Für alle in Sachsen Beschäftigten bedeutet das: arbeitsfrei. Schulen, Behörden, Geschäfte, Kitas – alles zu.

Bayern: Unterrichtsfrei – aber kein Feiertag

Bayern hält an einer Besonderheit fest:

  • Schüler*innen haben am Buß- und Bettag grundsätzlich schulfrei.

  • Lehrkräfte haben nicht dienstfrei, aber keinen Unterricht. Häufig finden pädagogische Tage statt.

  • Evangelische Lehrkräfte dürfen fernbleiben, wenn sie an einem Gottesdienst teilnehmen möchten.

  • Viele Kitas sind geschlossen, was in Familien durchaus Planungsdruck erzeugt.

  • ÖPNV fährt im Ferienmodus.

Rein arbeitsrechtlich ist der Tag aber kein Feiertag. Arbeitgeber können regulär Arbeit verlangen und tun dies auch in den allermeisten Fällen.

Berlin: Evangelische Schüler dürfen zuhause bleiben

Eine kleine, kaum bekannte Regelung:

  • Evangelische Schüler in Berlin müssen am Buß- und Bettag nicht zur Schule.

Sie gelten als befreit. Die Schulen können hier allerdings Nachweise oder vorherige Anmeldung verlangen.

Regelung bundesweit: Religiöse Freistellung möglich

In fast allen Bundesländern gilt:

  • Wer aus religiösen Gründen am Buß- und Bettag einen Gottesdienst besuchen möchte, kann sich vom Arbeitgeber freistellen lassen.

  • Kein Urlaubstag nötig, aber: Der Lohn entfällt für die ausgefallene Arbeitszeit.

Das sogenannte "religiöse Arbeitsbefreiungsrecht" ist im Feiertags- oder Schulgesetz des jeweiligen Landes geregelt.

Kirchlicher Feiertag – trotz Abschaffung

Auch wenn der Tag vielerorts kein staatlicher Feiertag mehr ist, bleibt er in der evangelischen Kirche ein fester Termin.

Das hat praktische Auswirkungen:

  • In manchen Bundesländern gelten am Buß- und Bettag Tanzverbote.

  • Teilweise dürfen Geldspielautomaten oder Spielhallen nicht betrieben werden.

  • Kirchen überall in Deutschland feiern Gottesdienste – meist am frühen Abend.